Urlaubsanspruch bei Kündigung, Jobwechsel und Teilzeit: Was Ihnen wirklich zusteht

Aktualisiert am 28. Oktober 2026

Beim Jobwechsel geht es um Gehalt, Kündigungsfrist und Zeugnis. Der Urlaub kommt meistens zuletzt dran – und genau dort gehen jedes Jahr viele Tage verloren.

Die Grundregel: vier Wochen

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert jedem Arbeitnehmer vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Weil das Gesetz von 1963 noch mit Samstagsarbeit rechnet, steht dort „24 Werktage“. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Fast jeder Arbeitsvertrag sieht mehr vor, im Tarifbereich sind 30 Tage üblich.

Wer im ersten Halbjahr geht, bekommt Zwölftel

Der volle Anspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat. Bis dahin, und bei einem Ausscheiden bis zum 30. Juni, gibt es nur Teilurlaub: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat.

Ein Beispiel: Ein Entwickler mit 30 Urlaubstagen wechselt zum 1. Juli den Arbeitgeber. Beim alten Arbeitgeber stehen ihm für Januar bis Juni sechs Zwölftel zu, also 15 Tage. Beim neuen Arbeitgeber erwirbt er für Juli bis Dezember wieder sechs Zwölftel. Ergibt die Rechnung einen halben Tag oder mehr, wird aufgerundet.

Wer im zweiten Halbjahr geht, behält mindestens 20 Tage

Hier liegt der häufigste Fehler. Wer nach erfüllter Wartezeit zum 30. September oder 31. Oktober ausscheidet, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub, auch wenn das Jahr noch nicht vorbei ist. Den vertraglichen Mehrurlaub darf der Arbeitgeber anteilig kürzen, wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht. Bei 30 Tagen Vertragsurlaub und Austritt Ende September sind das je nach Vertrag 22,5 bis 30 Tage, nie aber weniger als 20.

Und der neue Arbeitgeber? Er muss Urlaub, den der alte schon gewährt hat, nicht noch einmal geben. Deshalb gibt es die Urlaubsbescheinigung, die der alte Arbeitgeber beim Ausscheiden ausstellen muss.

Teilzeit: weniger Tage, gleich viele Wochen

Wer vier Tage pro Woche arbeitet, bekommt vier Fünftel der Urlaubstage. Aus 30 Tagen werden 24. Das klingt nach weniger, ergibt aber dieselben sechs freien Wochen. Wechselt jemand mitten im Jahr von Vollzeit auf Teilzeit, bleiben die bereits erworbenen Tage aus der Vollzeit erhalten; sie dürfen nicht nachträglich umgerechnet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Resturlaub: Geld statt Freizeit

Kann der Urlaub vor dem letzten Arbeitstag nicht mehr genommen werden, muss der Arbeitgeber ihn auszahlen. Grundlage ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Bei 3.500 € brutto und fünf Arbeitstagen ergibt das rund 162 € pro Tag. Zehn Tage Resturlaub sind also mehr als 1.600 € brutto wert.

Verfällt der Urlaub am 31. Dezember?

Seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr automatisch. Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten rechtzeitig und konkret auffordern, den Urlaub zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hinweisen. Tut er das nicht, bleibt der Anspruch bestehen, auch über Jahre.

Wie viele Tage es in Ihrem Fall sind und was der Rest wert ist, zeigt der Urlaubsanspruch-Rechner.

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