Stundenlohn-Rechner 2026

Wie viel verdienen Sie pro Stunde? Der Rechner wandelt Ihr Monatsgehalt in einen Brutto- und Nettostundenlohn um, oder einen Stundenlohn in ein Monatsgehalt, und vergleicht mit dem Mindestlohn 2026.

Gesetzliche Werte 2026, aus amtlichen Quellen · Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Ihre Angaben

€
Monatsgehalt oder Stundenlohn brutto, je nach Ausgangswert.
Std./Woche
I: ledig · II: alleinerziehend · III/V: verheiratet mit ungleichem Einkommen · IV: verheiratet mit ähnlichem Einkommen · VI: Zweitjob.
Kinderfreibeträge mindern nur Soli und Kirchensteuer. In Steuerklasse I zählt jedes Kind mit 0,5.
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 % zur Pflegeversicherung.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Den genauen Wert nennt Ihre Krankenkasse.

Beispielrechnung

Bruttostundenlohn
20,19 €
Nettostundenlohn
13,43 €
Bruttogehalt pro Monat 3.500,00 €
Arbeitsstunden pro Monat 173,33
Arbeitsstunden pro Jahr 2.080
Bruttostundenlohn 20,19 €
Netto pro Monat 2.327,17 €
Nettostundenlohn 13,43 €
Monatslohn zum Mindestlohn (gleiche Stunden) 2.409,33 €
Abstand zum Mindestlohn 45,3 %

Umrechnung mit 13 Wochen je 3 Monate, also rund 4,33 Wochen pro Monat: So rechnen auch Lohnbuchhaltung und Mindestlohn-Prüfung. Urlaub und Feiertage sind bezahlt und ändern den Stundenlohn nicht.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € brutto pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 €.

Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums (allgemeine Lohnsteuertabelle, gesetzlich versichert).

Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können sie Fehler enthalten oder den aktuellsten Stand der Gesetzgebung nicht wiedergeben. simularo übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden. Nutzungsbedingungen

Die Formel

Ein Monat hat im Durchschnitt nicht vier, sondern 13/3 ≈ 4,33 Wochen (52 Wochen geteilt durch 12 Monate). So rechnen auch Lohnbuchhaltung und Zoll bei der Prüfung des Mindestlohns:

  • Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)
  • Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33

Bei 40 Wochenstunden sind das 173,3 Stunden im Monat, bei 38,5 Stunden 166,8 und bei 35 Stunden 151,7. Bezahlter Urlaub und Feiertage ändern den Stundenlohn nicht, weil das Monatsgehalt gleich bleibt.

Beispiel

Bei 3.500 € brutto im Monat und 40 Wochenstunden beträgt der Bruttostundenlohn 20,19 €. In Steuerklasse I ohne Kinder bleiben netto rund 13,43 € pro Stunde.

Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Bei 40 Wochenstunden entspricht das rund 2.409 € brutto im Monat. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, Minderjährige ohne Berufsabschluss, Pflichtpraktika und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.

Minijob und Midijob

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: 10 Wochenstunden zum Mindestlohn, also 603 € im Monat im Jahr 2026. Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob) mit verringerten Sozialabgaben, die der Rechner nicht berücksichtigt.

Häufige Fragen

Bei 40 Wochenstunden rund 17,31 € brutto, bei 38,5 Stunden 17,99 € und bei 35 Stunden 19,78 €.

Bei 40 Wochenstunden rund 2.409 € brutto im Monat (13,90 € × 173,3 Stunden), bei 38,5 Wochenstunden rund 2.319 €.

Weil ein Jahr 52 Wochen hat, die sich auf 12 Monate verteilen: 52 ÷ 12 = 4,33. Mit 4 Wochen würde man den Stundenlohn um rund 8 % überschätzen.

Ja. Jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde muss mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden. Bei pauschal abgegoltenen Überstunden kann der Stundenlohn unter den Mindestlohn rutschen.