Die Formel
Ein Monat hat im Durchschnitt nicht vier, sondern 13/3 ≈ 4,33 Wochen (52 Wochen geteilt durch 12 Monate). So rechnen auch Lohnbuchhaltung und Zoll bei der Prüfung des Mindestlohns:
- Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)
- Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33
Bei 40 Wochenstunden sind das 173,3 Stunden im Monat, bei 38,5 Stunden 166,8 und bei 35 Stunden 151,7. Bezahlter Urlaub und Feiertage ändern den Stundenlohn nicht, weil das Monatsgehalt gleich bleibt.
Beispiel
Bei 3.500 € brutto im Monat und 40 Wochenstunden beträgt der Bruttostundenlohn 20,19 €. In Steuerklasse I ohne Kinder bleiben netto rund 13,43 € pro Stunde.
Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Bei 40 Wochenstunden entspricht das rund 2.409 € brutto im Monat. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, Minderjährige ohne Berufsabschluss, Pflichtpraktika und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.
Minijob und Midijob
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: 10 Wochenstunden zum Mindestlohn, also 603 € im Monat im Jahr 2026. Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob) mit verringerten Sozialabgaben, die der Rechner nicht berücksichtigt.