Grunderwerbsteuer-Rechner 2026

Wie viel Grunderwerbsteuer zahlen Sie beim Kauf einer Immobilie? Der Rechner wendet den Satz Ihres Bundeslandes an, zieht mitverkaufte bewegliche Gegenstände ab und vergleicht alle 16 Länder.

Gesetzliche Werte 2026, aus amtlichen Quellen · Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Ihre Angaben

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Zum Beispiel Einbauküche, Markise oder Möbel zum Zeitwert: Dieser Teil des Kaufpreises ist grunderwerbsteuerfrei.

Beispielrechnung

Grunderwerbsteuer (6,5 %)
26.000 €
Anteil am Kaufpreis
6,5 %
Kaufpreis 400.000 €
Steuersatz im Bundesland 6,5 %
Grunderwerbsteuer (6,5 %) 26.000 €
Mehr als beim niedrigsten Satz (3,5 %) 12.000 €

Das Finanzamt schickt nach der Beurkundung einen Steuerbescheid, zahlbar meist innerhalb eines Monats. Erst danach wird der Käufer ins Grundbuch eingetragen. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.

Steuerfrei sind unter anderem Käufe zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sowie zwischen Eltern und Kindern (§ 3 GrEStG). Den Kaufpreis für bewegliche Gegenstände muss das Finanzamt als realistisch anerkennen: Belege aufbewahren.

Vergleich aller 16 Bundesländer
BundeslandSatzGrunderwerbsteuerUnterschied
Bayern3,5 %14.000 €-12.000 €
Baden-Württemberg5 %20.000 €-6.000,00 €
Niedersachsen5 %20.000 €-6.000,00 €
Rheinland-Pfalz5 %20.000 €-6.000,00 €
Sachsen-Anhalt5 %20.000 €-6.000,00 €
Thüringen5 %20.000 €-6.000,00 €
Bremen5,5 %22.000 €-4.000,00 €
Hamburg5,5 %22.000 €-4.000,00 €
Sachsen5,5 %22.000 €-4.000,00 €
Berlin6 %24.000 €-2.000,00 €
Hessen6 %24.000 €-2.000,00 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.000 €-2.000,00 €
Brandenburg6,5 %26.000 €0,00 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €0,00 €
Saarland6,5 %26.000 €0,00 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €0,00 €
Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können sie Fehler enthalten oder den aktuellsten Stand der Gesetzgebung nicht wiedergeben. simularo übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden. Nutzungsbedingungen

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung den Eigentümer wechselt. Sie ist meist der größte Posten der Kaufnebenkosten. Den Steuersatz legt seit 2006 jedes Bundesland selbst fest; nur Bayern ist beim ursprünglichen Satz von 3,5 % geblieben.

Grunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland

BundeslandSatzSteuer bei 400.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen5,0 %20.000 €
Bremen, Hamburg, Sachsen5,5 %22.000 €
Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern6,0 %24.000 €
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €

Zwischen dem günstigsten und den teuersten Ländern liegen bei einem Kaufpreis von 400.000 € also 12.000 €. Die letzten Änderungen: Hamburg und Sachsen haben 2023 auf 5,5 % erhöht, Thüringen hat 2024 von 6,5 % auf 5,0 % gesenkt, Bremen hat zum 1. Juli 2025 auf 5,5 % erhöht.

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, in der Regel der Kaufpreis laut notariellem Vertrag. Nicht dazu gehören mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche, eine Markise oder Möbel, wenn sie im Kaufvertrag mit einem eigenen, realistischen Preis ausgewiesen sind. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 GrEStG).

Beispiel

Für eine Wohnung zu 400.000 € in Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 %, also 26.000 €. Weist der Kaufvertrag eine Einbauküche für 8.000 € gesondert aus, sinkt die Bemessungsgrundlage auf 392.000 € und die Steuer auf 25.480 €: 520 € gespart.

Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt. Dieses schickt dem Käufer einen Bescheid, zahlbar meist innerhalb eines Monats. Erst nach der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die der Käufer nicht ins Grundbuch eingetragen wird. Banken finanzieren die Steuer in der Regel nicht mit: Sie sollte aus Eigenkapital bezahlt werden.

Förderung für Erstkäufer

Einen bundesweiten Freibetrag gibt es nicht. Hessen erstattet Erstkäufern mit dem Hessengeld einen Teil der Steuer: 10.000 € je Käufer und 5.000 € je Kind, höchstens die gezahlte Grunderwerbsteuer, verteilt auf zehn Jahre.

Häufige Fragen

Im Kaufvertrag wird fast immer vereinbart, dass der Käufer sie trägt. Gegenüber dem Finanzamt haften aber Käufer und Verkäufer gemeinsam: Zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt an den Verkäufer halten.

Nur auf das Grundstück, wenn Sie es unabhängig vom Bauunternehmen kaufen. Kaufen Sie Grundstück und Haus aus einer Hand (Bauträger oder einheitliches Vertragswerk), zählen auch die Baukosten zur Bemessungsgrundlage.

Bei einer selbst genutzten Immobilie nicht. Bei einer vermieteten Immobilie gehört sie zu den Anschaffungskosten und wird über die Abschreibung des Gebäudeanteils steuerlich berücksichtigt.

Nein. Schenkungen und Erbschaften sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 2 GrEStG); dafür gilt die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Auch Käufe zwischen Ehegatten und zwischen Eltern und Kindern sind befreit.

Wird der Kaufvertrag innerhalb von zwei Jahren rückgängig gemacht, kann die Steuer auf Antrag aufgehoben oder erstattet werden (§ 16 GrEStG).