Abfindungsrechner 2026

Wie hoch ist eine übliche Abfindung, und wie viel bleibt nach Steuern? Der Rechner wendet die Regel aus § 1a KSchG und die Fünftelregelung an.

Gesetzliche Werte 2026, aus amtlichen Quellen · Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Ihre Angaben

€
Jahre
Monate
Mehr als sechs Monate werden auf ein volles Jahr aufgerundet.
Gesetzlicher Richtwert nach § 1a KSchG: 0,5. In Verhandlungen oft 0,5 bis 1,5.
€
Übriges steuerpflichtiges Bruttoeinkommen im Jahr der Auszahlung, z. B. das Gehalt bis zum Austritt.

Beispielrechnung

Abfindung netto
11.525 €
Berücksichtigte Jahre 8 Jahre
Abfindung brutto 16.000 €
Einkommensteuer (Fünftelregelung) -4.475,00 €
Abfindung netto 11.525 €
Zum Vergleich: Steuer ohne Fünftelregelung 4.827,00 €

Auf eine Abfindung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern erst in der Steuererklärung angewendet.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung. Meist wird die Abfindung verhandelt.

Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können sie Fehler enthalten oder den aktuellsten Stand der Gesetzgebung nicht wiedergeben. simularo übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden. Nutzungsbedingungen

Wie hoch ist eine Abfindung?

Als Richtwert gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel steht in § 1a KSchG für die betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. In Verhandlungen oder vor Gericht liegt der Faktor oft zwischen 0,5 und 1,5.

Wie wird die Abfindung besteuert?

Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei, aber einkommensteuerpflichtig. Weil sie als außerordentliche Einkunft gilt, kann die Fünftelregelung (§ 34 EStG) die Progression mildern: Die Steuer wird auf ein Fünftel der Abfindung berechnet und dann verfünffacht.

Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Sie wird erst mit der Einkommensteuererklärung angewendet; das Finanzamt prüft dabei automatisch, ob sie günstiger ist.

Beispiel

Nach 8 Jahren bei 4.000 € brutto im Monat ergibt der Faktor 0,5 eine Abfindung von 16.000 €. Bei weiteren 36.000 € Einkommen im selben Jahr beträgt die Steuer mit Fünftelregelung rund 4.475 € (ohne: 4.827 €). Es bleiben etwa 11.525 € netto.

Häufige Fragen

Nein. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa wenn der Arbeitgeber sie bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG anbietet, aus einem Sozialplan oder durch einen gerichtlichen Vergleich.

Die Abfindung selbst wird nicht angerechnet. Wird aber die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann das Arbeitslosengeld ruhen; bei einem Aufhebungsvertrag droht zudem eine Sperrzeit.

Oft ja: Wenn Sie im Folgejahr weniger verdienen (zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit), fällt die Steuer auf die Abfindung geringer aus.