Wie hoch ist eine Abfindung?
Als Richtwert gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel steht in § 1a KSchG für die betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. In Verhandlungen oder vor Gericht liegt der Faktor oft zwischen 0,5 und 1,5.
Wie wird die Abfindung besteuert?
Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei, aber einkommensteuerpflichtig. Weil sie als außerordentliche Einkunft gilt, kann die Fünftelregelung (§ 34 EStG) die Progression mildern: Die Steuer wird auf ein Fünftel der Abfindung berechnet und dann verfünffacht.
Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Sie wird erst mit der Einkommensteuererklärung angewendet; das Finanzamt prüft dabei automatisch, ob sie günstiger ist.
Beispiel
Nach 8 Jahren bei 4.000 € brutto im Monat ergibt der Faktor 0,5 eine Abfindung von 16.000 €. Bei weiteren 36.000 € Einkommen im selben Jahr beträgt die Steuer mit Fünftelregelung rund 4.475 € (ohne: 4.827 €). Es bleiben etwa 11.525 € netto.