Woraus bestehen die Kaufnebenkosten?
- Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises.
- Notar: Beurkundung des Kaufvertrags und Abwicklung, rund 1,5 %.
- Grundbuch: Eintragung des Eigentümers und der Grundschuld, rund 0,5 %.
- Makler: höchstens die Hälfte der Provision für den Käufer, meist 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer.
Grunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland
| Satz | Bundesländer |
|---|---|
| 3,5 % | Bayern |
| 5,0 % | Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
| 5,5 % | Bremen, Hamburg, Sachsen |
| 6,0 % | Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern |
| 6,5 % | Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein |
Beispiel
Für eine Wohnung zu 400.000 € in Nordrhein-Westfalen mit Makler fallen rund 48.300 € Nebenkosten an: 26.000 € Grunderwerbsteuer, etwa 8.000 € für Notar und Grundbuch und 14.280 € Maklerprovision.
Banken finanzieren die Nebenkosten in der Regel nicht: Sie sollten aus Eigenkapital bezahlt werden.
Häufige Fragen
Ja, indem bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden: Für diesen Teil fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Wert muss realistisch sein.
Das Finanzamt schickt nach der Beurkundung einen Bescheid, meist mit einem Monat Zahlungsfrist. Erst danach erteilt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung ins Grundbuch.
Bundesweit gibt es 2026 keinen allgemeinen Freibetrag. Einzelne Länder fördern Erstkäufer mit Zuschüssen, die Steuer selbst bleibt aber fällig.