Die Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer ist eine kantonale Steuer auf dem Eigentumswechsel. Sie ist nicht harmonisiert: Einige Kantone wie Zürich, Zug, Schwyz und Uri erheben keine, andere bis rund 3,3 % des Kaufpreises (Neuenburg, Genf, Waadt mit Gemeindeanteil). Wer sie bezahlt, regelt das kantonale Recht oder der Kaufvertrag.
Notariat und Grundbuch
Die Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch kosten je nach Kanton etwa 0,1 bis 1 % des Kaufpreises. Für die Errichtung von Schuldbriefen für die Hypothek kommen weitere Gebühren dazu.
Eigenmittel
Banken finanzieren in der Regel höchstens 80 % des Kaufpreises. Mindestens 20 % Eigenmittel sind nötig, davon höchstens die Hälfte aus der Pensionskasse. Die Kaufnebenkosten kommen zusätzlich dazu.
Beispiel
Für eine Wohnung zu 950 000 Franken im Kanton Zürich fällt keine Handänderungssteuer an; mit 0,5 % für Notariat und Grundbuch betragen die Nebenkosten rund 4750 Franken. Im Kanton Waadt kämen etwa 31 350 Franken Handänderungssteuer dazu.