Kündigungsfrist und Abgangsentschädigung

Wie lange ist Ihre Kündigungsfrist, und haben Sie Anspruch auf eine Abgangsentschädigung? Der Rechner wendet das Obligationenrecht an.

Gesetzliche Werte 2026, aus amtlichen Quellen

Ihre Angaben

CHF
Jahre
Jahre
Monate
Das Gesetz sieht 2 bis 8 Monatslöhne vor; ohne Vereinbarung entscheidet das Gericht.
Tage

Beispielrechnung

Kündigungsfrist
3 Monate
Abgangsentschädigung
CHF 14’083
Kündigungsfrist 3 Monate
Lohn während der Kündigungsfrist CHF 21’125
Abgangsentschädigung CHF 14’083
Auszahlung Ferienguthaben CHF 1’625.00
Total Entschädigungen CHF 15’708

Anspruch auf Abgangsentschädigung (Art. 339b OR): mindestens 50 Jahre alt und 20 Dienstjahre. Leistungen der Pensionskasse können angerechnet werden.

Gesetzliche Kündigungsfristen nach Art. 335c OR. Arbeitsvertrag oder GAV können andere Fristen vorsehen.

Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können sie Fehler enthalten oder den aktuellsten Stand der Gesetzgebung nicht wiedergeben. simularo übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden. Nutzungsbedingungen

Die gesetzliche Kündigungsfrist

DienstjahrKündigungsfrist (Art. 335c OR)
Probezeit7 Tage
1. Dienstjahr1 Monat
2. bis 9. Dienstjahr2 Monate
ab dem 10. Dienstjahr3 Monate

Die Kündigung erfolgt auf das Ende eines Monats. Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können andere Fristen vorsehen, die Frist darf aber nicht unter einen Monat sinken.

Die Abgangsentschädigung

Ein Anspruch auf eine Abgangsentschädigung besteht nur, wenn Sie mindestens 50 Jahre alt sind und mindestens 20 Dienstjahre haben (Art. 339b OR). Sie beträgt 2 bis 8 Monatslöhne. Leistungen der Pensionskasse, die der Arbeitgeber finanziert hat, können angerechnet werden.

Beispiel

Mit 52 Jahren, 21 Dienstjahren und 6500 Franken × 13 beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Die Abgangsentschädigung von 2 Monatslöhnen ergibt rund 14 083 Franken, dazu 1625 Franken für 5 nicht bezogene Ferientage.

Häufige Fragen

Ja, nach der Probezeit darf der Arbeitgeber während einer Sperrfrist nicht kündigen: 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage vom 2. bis 5. und 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr.

Grundsätzlich sollen Ferien während der Kündigungsfrist bezogen werden. Ist das nicht möglich, werden sie am Ende ausbezahlt.

Ja. Sie unterliegt in der Regel auch der AHV, ausser sie gilt als Vorsorgeleistung. Die genaue Behandlung hängt vom Einzelfall ab.