Steuerklassen-Vergleich 2026

Welche Steuerklassen-Kombination bringt Ihnen als Ehepaar am meisten netto im Monat, und droht eine Nachzahlung? Der Rechner vergleicht IV/IV, III/V und das Faktorverfahren nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren 2026.

Gesetzliche Werte 2026, aus amtlichen Quellen

Ihre Angaben

€
€
Gemeinsame Kinder mindern Soli und Kirchensteuer und senken den Beitrag zur Pflegeversicherung.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Den genauen Wert nennt Ihre Krankenkasse.

Beispielrechnung

Höchstes Haushaltsnetto mit
III / V
Mehr pro Monat als mit IV / IV
102,08 €
Haushaltsnetto pro Monat: IV / IV 4.885,00 €
Haushaltsnetto pro Monat: III / V 4.987,08 €
Haushaltsnetto pro Monat: V / III 4.575,83 €
Haushaltsnetto pro Monat: IV / IV mit Faktor 4.927,33 €
Voraussichtliche Nachzahlung: III / V -720,00 €
Jahressteuer bei Zusammenveranlagung (Schätzung) 11.300 €
Faktor für das Faktorverfahren 0,957

Die Steuerklassen ändern nicht die Jahressteuer, sondern nur ihre Verteilung auf die Monate: Mit der Steuererklärung wird zu viel gezahlte Steuer erstattet und zu wenig gezahlte nachgefordert.

Bei III/V und beim Faktorverfahren ist eine Steuererklärung Pflicht (§ 46 EStG). Der Wechsel wird beim Finanzamt beantragt und gilt ab dem folgenden Monat.

Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld richten sich nach dem Nettogehalt. Für ein höheres Elterngeld muss die günstigere Steuerklasse in der Regel mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes gelten.

Die Jahressteuer ist eine Schätzung mit den Pauschalen des Lohnsteuerabzugs (Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Tatsächliche Werbungskosten, weitere Einkünfte und die Günstigerprüfung beim Kindergeld sind nicht berücksichtigt.

Alle Kombinationen im Detail
SteuerklassenNetto Partner 1Netto Partner 2HaushaltErstattung (+) / Nachzahlung (−) im Jahr
IV / IV3.119,92 €1.765,08 €4.885,00 €505,00 €
III / V3.502,83 €1.484,25 €4.987,08 €-720,00 €
V / III2.619,58 €1.956,25 €4.575,83 €4.215,00 €
IV / IV mit Faktor3.154,00 €1.773,33 €4.927,33 €-3,00 €
Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können sie Fehler enthalten oder den aktuellsten Stand der Gesetzgebung nicht wiedergeben. simularo übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden. Nutzungsbedingungen

Welche Steuerklassen gibt es für Ehepaare?

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen drei Kombinationen wählen. Nach der Heirat erhalten beide automatisch die Steuerklasse IV.

  • IV / IV: Jeder wird wie ein Single besteuert. Passt bei ähnlich hohen Einkommen.
  • III / V: Der Partner mit dem höheren Gehalt nimmt die III mit niedrigem Lohnsteuerabzug, der andere die V mit hohem Abzug. Das Haushaltsnetto steigt, wenn die Einkommen deutlich auseinanderliegen.
  • IV / IV mit Faktor: Das Finanzamt berechnet einen Faktor kleiner als 1, der die Lohnsteuer beider Partner senkt. Der monatliche Abzug entspricht dann ziemlich genau der Jahressteuer nach dem Splittingtarif.

Die Jahressteuer bleibt gleich

Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird. Bei der gemeinsamen Veranlagung zählt am Ende das Gesamteinkommen nach dem Splittingtarif. Wer im Jahr zu wenig Lohnsteuer gezahlt hat, zahlt nach; wer zu viel gezahlt hat, bekommt Geld zurück. Mehr Netto im Monat ist also oft nur ein Vorschuss.

Bei III/V und beim Faktorverfahren ist die Steuererklärung deshalb Pflicht.

Beispiel

Ein Ehepaar in Nordrhein-Westfalen verdient 5.000 € und 2.500 € brutto im Monat, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer:

KombinationHaushaltsnetto pro MonatSteuererklärung
IV / IV4.885 €rund 505 € Erstattung
III / V4.987 €rund 720 € Nachzahlung
IV / IV mit Faktor 0,9574.927 €etwa ausgeglichen

Mit III/V hat das Paar rund 102 € mehr im Monat, muss aber einen Teil davon mit der Steuererklärung zurückzahlen. Das Faktorverfahren verteilt die Steuer fair und vermeidet die Nachzahlung.

Wann die Steuerklasse mehr als die Steuer bewegt

Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld werden aus dem Nettogehalt berechnet. Bei werdenden Eltern kann es sich lohnen, dass der Elternteil, der Elterngeld beziehen wird, rechtzeitig in die Steuerklasse III wechselt. Beim Elterngeld zählt in der Regel die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum am längsten galt, daher sollte der Wechsel spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz erfolgen.

Häufige Fragen

Als Faustregel ab einem Einkommensverhältnis von etwa 60 zu 40. Je größer der Abstand, desto höher das monatliche Plus. Bei ähnlichen Einkommen ist IV/IV günstiger, weil III/V dann sogar weniger Netto bringt.

Häufig ja, aber nicht immer. Die Nachzahlung gleicht nur aus, was monatlich zu wenig einbehalten wurde. Die Abgabe der Steuererklärung ist bei III/V Pflicht.

Beide Partner behalten die Steuerklasse IV, ihre Lohnsteuer wird aber mit einem Faktor kleiner als 1 multipliziert. So wird der Splittingvorteil schon monatlich und im Verhältnis der Einkommen verteilt. Den Faktor trägt das Finanzamt auf Antrag ein.

Mit dem Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten beim Finanzamt, auch online über ELSTER. Der Wechsel gilt ab dem Monat nach der Antragstellung und ist mehrmals im Jahr möglich.

Nein. Unverheiratete Partner bleiben in der Steuerklasse I (oder II für Alleinerziehende) und werden einzeln veranlagt. Ehegattensplitting und Steuerklassenwahl gibt es nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner.