Grunderwerbsteuer in Sachsen: 5,5 %
Sachsen hat lange am niedrigsten Satz von 3,5 % festgehalten und ihn zum 1. Januar 2023 auf 5,5 % angehoben. Seitdem ist nur noch Bayern günstiger. Für Käufer in Leipzig und Dresden bedeutet das bei 300.000 € Kaufpreis 6.000 € mehr Steuer als vor 2023.
6 Bundesländer haben einen niedrigeren Satz, 7 einen höheren.
Beispiele für Sachsen
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer Sachsen | Zum Vergleich: Bayern (3,5 %) |
|---|---|---|
| 200.000 € | 11.000 € | 7.000 € |
| 300.000 € | 16.500 € | 10.500 € |
| 400.000 € | 22.000 € | 14.000 € |
| 500.000 € | 27.500 € | 17.500 € |
| 750.000 € | 41.250 € | 26.250 € |
Vergleich mit den Nachbarländern
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 €; der Unterschied bezieht sich auf Sachsen (22.000 €).
| Bundesland | Satz | Steuer | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 14.000 € | −8.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 20.000 € | −2.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 20.000 € | −2.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 26.000 € | +4.000 € |
So sparen Sie Grunderwerbsteuer
- Bewegliche Gegenstände gesondert ausweisen: Eine Einbauküche, eine Markise oder Möbel sind mit einem realistischen Zeitwert im Kaufvertrag steuerfrei. Bei 8.000 € für die Küche sparen Sie in Sachsen 440 €.
- Grundstück und Hausbau trennen: Wer das Grundstück unabhängig von der Baufirma kauft, zahlt die Steuer nur auf das Grundstück. Bei einem Bauträger oder einem einheitlichen Vertragswerk zählen die Baukosten mit.
- Instandhaltungsrücklage: Beim Kauf einer Eigentumswohnung gehört der Anteil an der Rücklage der Gemeinschaft nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Bemessungsgrundlage; ein Abzug ist also nicht möglich.
- Befreiungen: Käufe zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie zwischen Eltern und Kindern sind steuerfrei, ebenso Schenkungen und Erbschaften.