Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 2026

In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 2026 5,0 % des Kaufpreises. Der Rechner zeigt den genauen Betrag für Ihre Immobilie und was Sie in den anderen Bundesländern zahlen würden.

Gesetzliche Werte 2026, aus amtlichen Quellen · Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Ihre Angaben

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Zum Beispiel Einbauküche, Markise oder Möbel zum Zeitwert: Dieser Teil des Kaufpreises ist grunderwerbsteuerfrei.

Beispielrechnung

Grunderwerbsteuer (5 %)
20.000 €
Anteil am Kaufpreis
5 %
Kaufpreis 400.000 €
Steuersatz im Bundesland 5 %
Grunderwerbsteuer (5 %) 20.000 €
Mehr als beim niedrigsten Satz (3,5 %) 6.000,00 €

Das Finanzamt schickt nach der Beurkundung einen Steuerbescheid, zahlbar meist innerhalb eines Monats. Erst danach wird der Käufer ins Grundbuch eingetragen. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.

Steuerfrei sind unter anderem Käufe zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sowie zwischen Eltern und Kindern (§ 3 GrEStG). Den Kaufpreis für bewegliche Gegenstände muss das Finanzamt als realistisch anerkennen: Belege aufbewahren.

Vergleich aller 16 Bundesländer
BundeslandSatzGrunderwerbsteuerUnterschied
Bayern3,5 %14.000 €-6.000,00 €
Baden-Württemberg5 %20.000 €0,00 €
Niedersachsen5 %20.000 €0,00 €
Rheinland-Pfalz5 %20.000 €0,00 €
Sachsen-Anhalt5 %20.000 €0,00 €
Thüringen5 %20.000 €0,00 €
Bremen5,5 %22.000 €2.000,00 €
Hamburg5,5 %22.000 €2.000,00 €
Sachsen5,5 %22.000 €2.000,00 €
Berlin6 %24.000 €4.000,00 €
Hessen6 %24.000 €4.000,00 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.000 €4.000,00 €
Brandenburg6,5 %26.000 €6.000,00 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €6.000,00 €
Saarland6,5 %26.000 €6.000,00 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €6.000,00 €
Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können sie Fehler enthalten oder den aktuellsten Stand der Gesetzgebung nicht wiedergeben. simularo übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden. Nutzungsbedingungen

Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz: 5,0 %

Rheinland-Pfalz erhebt seit 2012 einen Satz von 5,0 %. Gegenüber Nordrhein-Westfalen und dem Saarland (je 6,5 %) und Hessen (6,0 %) ist das günstig: Für Käufer im Rhein-Main-Gebiet oder rund um Bonn kann ein Kauf auf der rheinland-pfälzischen Seite Tausende Euro Steuer sparen.

Nur Bayern hat einen niedrigeren Satz, 10 Bundesländer haben einen höheren.

Beispiele für Rheinland-Pfalz

KaufpreisGrunderwerbsteuer Rheinland-PfalzZum Vergleich: Bayern (3,5 %)
200.000 €10.000 €7.000 €
300.000 €15.000 €10.500 €
400.000 €20.000 €14.000 €
500.000 €25.000 €17.500 €
750.000 €37.500 €26.250 €

Vergleich mit den Nachbarländern

Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 €; der Unterschied bezieht sich auf Rheinland-Pfalz (20.000 €).

BundeslandSatzSteuerUnterschied
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €+6.000 €
Hessen6,0 %24.000 €+4.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €0 €
Saarland6,5 %26.000 €+6.000 €

So sparen Sie Grunderwerbsteuer

  • Bewegliche Gegenstände gesondert ausweisen: Eine Einbauküche, eine Markise oder Möbel sind mit einem realistischen Zeitwert im Kaufvertrag steuerfrei. Bei 8.000 € für die Küche sparen Sie in Rheinland-Pfalz 400 €.
  • Grundstück und Hausbau trennen: Wer das Grundstück unabhängig von der Baufirma kauft, zahlt die Steuer nur auf das Grundstück. Bei einem Bauträger oder einem einheitlichen Vertragswerk zählen die Baukosten mit.
  • Instandhaltungsrücklage: Beim Kauf einer Eigentumswohnung gehört der Anteil an der Rücklage der Gemeinschaft nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Bemessungsgrundlage; ein Abzug ist also nicht möglich.
  • Befreiungen: Käufe zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie zwischen Eltern und Kindern sind steuerfrei, ebenso Schenkungen und Erbschaften.

Häufige Fragen

Sie beträgt 5,0 % des Kaufpreises. Nur Bayern hat einen niedrigeren Satz, 10 Bundesländer haben einen höheren.

20.000 €. Weist der Kaufvertrag zum Beispiel eine Einbauküche für 8.000 € gesondert aus, sinkt die Steuer um 400 €.

Laut Kaufvertrag in aller Regel der Käufer. Gegenüber dem Finanzamt haften Käufer und Verkäufer aber gemeinsam. Der Bescheid kommt einige Wochen nach der Beurkundung und ist meist innerhalb eines Monats zu zahlen.