Grunderwerbsteuer in Niedersachsen: 5,0 %
Niedersachsen erhebt seit 2014 einen Satz von 5,0 % und grenzt an neun Bundesländer, mehr als jedes andere. Für Käufer im Umland von Hamburg und Bremen ist das interessant: Beide Stadtstaaten verlangen 5,5 %, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sogar 6,5 %.
Nur Bayern hat einen niedrigeren Satz, 10 Bundesländer haben einen höheren.
Beispiele für Niedersachsen
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer Niedersachsen | Zum Vergleich: Bayern (3,5 %) |
|---|---|---|
| 200.000 € | 10.000 € | 7.000 € |
| 300.000 € | 15.000 € | 10.500 € |
| 400.000 € | 20.000 € | 14.000 € |
| 500.000 € | 25.000 € | 17.500 € |
| 750.000 € | 37.500 € | 26.250 € |
Vergleich mit den Nachbarländern
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 €; der Unterschied bezieht sich auf Niedersachsen (20.000 €).
| Bundesland | Satz | Steuer | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 26.000 € | +6.000 € |
| Hamburg | 5,5 % | 22.000 € | +2.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 22.000 € | +2.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 24.000 € | +4.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 26.000 € | +6.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 20.000 € | 0 € |
| Thüringen | 5,0 % | 20.000 € | 0 € |
| Hessen | 6,0 % | 24.000 € | +4.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 26.000 € | +6.000 € |
So sparen Sie Grunderwerbsteuer
- Bewegliche Gegenstände gesondert ausweisen: Eine Einbauküche, eine Markise oder Möbel sind mit einem realistischen Zeitwert im Kaufvertrag steuerfrei. Bei 8.000 € für die Küche sparen Sie in Niedersachsen 400 €.
- Grundstück und Hausbau trennen: Wer das Grundstück unabhängig von der Baufirma kauft, zahlt die Steuer nur auf das Grundstück. Bei einem Bauträger oder einem einheitlichen Vertragswerk zählen die Baukosten mit.
- Instandhaltungsrücklage: Beim Kauf einer Eigentumswohnung gehört der Anteil an der Rücklage der Gemeinschaft nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Bemessungsgrundlage; ein Abzug ist also nicht möglich.
- Befreiungen: Käufe zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie zwischen Eltern und Kindern sind steuerfrei, ebenso Schenkungen und Erbschaften.