Arbeitslosengeld-Rechner 2026

Nach einer Kündigung ist die erste Frage meist: Wie viel Geld kommt jetzt noch, und wie lange? Der Rechner bildet die Berechnung der Arbeitsagentur nach – vom Bruttogehalt bis zum Tagessatz.

Gesetzliche Werte 2026, aus amtlichen Quellen · Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Ihre Angaben

€
Inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld, geteilt durch 12. Höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat.
Maßgeblich ist die Steuerklasse zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entsteht.
Mit Kind steigt der Leistungssatz von 60 % auf 67 %. Es genügt ein Kind des Ehe- oder Lebenspartners.
Jahre
Monate
Mindestens 12 Monate in den letzten 30 Monaten sind für einen Anspruch nötig. Für die Dauer zählen die letzten 5 Jahre.
Dann droht eine Sperrzeit von 12 Wochen, die die Anspruchsdauer verkürzt.

Beispielrechnung

Arbeitslosengeld pro Monat
1.413,30 €
Anspruchsdauer in Monaten
12
Bemessungsentgelt pro Monat (30 Tage) 3.452,05 €
Sozialversicherungspauschale (20 %) -690,41 €
Lohnsteuer -405,95 €
Leistungsentgelt (pauschaliertes Netto) 2.355,70 €
Leistungssatz 60 %
Arbeitslosengeld pro Tag 47,11 €
Arbeitslosengeld pro Monat 1.413,30 €
Im Verhältnis zum bisherigen Netto (ohne Kirchensteuer) 60,6 %
Anspruchsdauer in Monaten 12
Arbeitslosengeld über die ganze Dauer 16.960 €

Die Arbeitsagentur rechnet mit Tagesbeträgen: Bemessungsentgelt pro Tag, minus 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Soli nach Ihrer Steuerklasse (ohne Kinderfreibeträge und Kirchensteuer). Ein Monat zählt 30 Tage.

Ein Nebenverdienst unter 15 Wochenstunden ist erlaubt; 165 € im Monat bleiben anrechnungsfrei, der Rest wird abgezogen.

Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung. Sonst droht eine Sperrzeit von einer Woche.

Anspruchsdauer nach Versicherungszeit und Alter
Versicherungsmonate (mindestens)Ab AlterMonate Arbeitslosengeld
12–6
16–8
20–10
24–12
305015
365518
485824
Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können sie Fehler enthalten oder den aktuellsten Stand der Gesetzgebung nicht wiedergeben. simularo übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden. Nutzungsbedingungen

So rechnet die Arbeitsagentur

Grundlage ist das Bemessungsentgelt: Ihr beitragspflichtiges Bruttogehalt der letzten zwölf Monate, einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld, umgerechnet auf einen Kalendertag. Abfindungen zählen nicht dazu. Von diesem Tagesbetrag zieht die Agentur nicht Ihre echten Abzüge ab, sondern Pauschalen (§ 153 SGB III):

  • eine Sozialversicherungspauschale von 20 %,
  • die Lohnsteuer nach der Steuerklasse, die zu Jahresbeginn auf Ihrer Lohnsteuerkarte stand,
  • den Solidaritätszuschlag, der bei normalen Gehältern 2026 entfällt.

Kirchensteuer und Kinderfreibeträge spielen keine Rolle. Vom so ermittelten Leistungsentgelt gibt es 60 %, mit mindestens einem Kind 67 %. Ausgezahlt wird für 30 Tage im Monat.

Beispiele (2026, ohne Kind)

Brutto pro MonatSteuerklasse ISteuerklasse IIISteuerklasse V
2.500 €1.070 €1.184 €904 €
3.500 €1.413 €1.589 €1.191 €
4.500 €1.741 €1.949 €1.465 €
6.000 €2.197 €2.468 €1.871 €

Mehr als etwa 2.800 € im Monat (Klasse I, ohne Kind) sind nicht möglich, weil das Gehalt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat zählt.

Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?

Die Dauer hängt davon ab, wie viele Monate Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig waren, und ab 50 auch vom Alter. Wer zwölf Monate gearbeitet hat, bekommt sechs Monate Geld, wer 24 Monate gearbeitet hat, zwölf. Ab 50 sind bis zu 15 Monate möglich, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monate.

Vorsicht bei der Eigenkündigung

Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit von zwölf Wochen. In dieser Zeit gibt es kein Geld, und die gesamte Anspruchsdauer schrumpft um mindestens ein Viertel. Aus zwölf Monaten werden so neun. Ein wichtiger Grund, etwa der Umzug zum Ehepartner oder ärztlich bescheinigte gesundheitliche Gründe, kann die Sperrzeit verhindern.

Häufige Fragen

In Steuerklasse I ohne Kind rund 1.240 € im Monat, mit Kind rund 1.390 €. In Steuerklasse III sind es ohne Kind rund 1.400 €.

Die Agentur akzeptiert einen Wechsel von Ehepaaren nur, wenn die neue Kombination zu den Einkommen passt oder das Arbeitslosengeld dadurch sinkt. Ein taktischer Wechsel von V nach III wird also meist nicht anerkannt.

Nein, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Wurde sie verkürzt, ruht der Anspruch bis zum regulären Ende der Frist, höchstens ein Jahr.

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen im Jahr. Eine Steuererklärung ist Pflicht, wenn das ALG mehr als 410 € im Jahr beträgt.