Minijob- und Midijob-Rechner 2026

Wie viel bleibt netto von einem Minijob oder Midijob? Der Rechner ermittelt die Abgaben 2026 bis 603 € (Minijob) und im Übergangsbereich bis 2.000 €, für Sie und für den Arbeitgeber.

Gesetzliche Werte 2026, aus amtlichen Quellen · Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Ihre Angaben

€
Minijobber zahlen 3,6 % zur Rentenversicherung, außer sie beantragen beim Arbeitgeber die Befreiung.
I: ledig · II: alleinerziehend · III/V: verheiratet mit ungleichem Einkommen · IV: verheiratet mit ähnlichem Einkommen · VI: Zweitjob.
Kinderfreibeträge mindern nur Soli und Kirchensteuer. In Steuerklasse I zählt jedes Kind mit 0,5.
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 % zur Pflegeversicherung.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Den genauen Wert nennt Ihre Krankenkasse.

Beispielrechnung

Netto im Midijob pro Monat
1.014,11 €
Ersparnis bei den Sozialabgaben pro Monat
75,11 €
Brutto 1.200,00 €
Beitragspflichtige Einnahme (Arbeitnehmeranteil) 854,69 €
Rentenversicherung -79,49 €
Arbeitslosenversicherung -11,11 €
Krankenversicherung -74,79 €
Pflegeversicherung -20,51 €
Netto im Midijob pro Monat 1.014,11 €
Zum Vergleich: volle Sozialabgaben 261,00 €
Abgaben des Arbeitgebers 277,45 €
Kosten des Arbeitgebers gesamt 1.477,45 €

Bei einem Verdienst über 603 € bis 2.000 € zahlen Sie Beiträge nur auf eine verringerte Bemessungsgrundlage, die bis 2.000 € auf das volle Brutto ansteigt (§ 20 Abs. 2a SGB IV). Der Arbeitgeber trägt dafür mehr als die Hälfte der Beiträge.

Ihre Rentenansprüche werden trotz der niedrigeren Beiträge aus dem vollen Bruttolohn berechnet.

Die Lohnsteuer wird wie bei jedem Arbeitsverhältnis nach Ihrer Steuerklasse berechnet (Programmablaufplan 2026, Vorsorgepauschale vereinfacht aus dem vollen Brutto). In Steuerklasse I fällt sie bis rund 1.400 € im Monat nicht an.

Netto und Abgaben nach Monatsverdienst
Brutto pro MonatSozialabgabenSteuernNetto pro MonatAbgaben Arbeitgeber
450,00 €16,20 €0,00 €433,80 €140,27 €
603,00 €21,71 €0,00 €581,29 €187,96 €
800,00 €61,34 €0,00 €738,66 €204,67 €
1.000,00 €123,62 €0,00 €876,38 €241,06 €
1.200,00 €185,89 €0,00 €1.014,11 €277,45 €
1.500,00 €279,31 €9,92 €1.210,77 €332,03 €
1.800,00 €372,72 €54,67 €1.372,61 €386,61 €
2.000,00 €435,00 €91,08 €1.473,92 €423,00 €
2.200,00 €478,50 €130,25 €1.591,25 €465,30 €
Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können sie Fehler enthalten oder den aktuellsten Stand der Gesetzgebung nicht wiedergeben. simularo übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden. Nutzungsbedingungen

Minijob: bis 603 € im Monat

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Minijobber zahlen nur einen Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %; davon kann man sich befreien lassen. Lohnsteuer fällt meist nicht an, weil der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 % übernimmt.

Der Arbeitgeber zahlt pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer und die Umlagen, zusammen bis zu 31,17 % an die Minijob-Zentrale.

Midijob: 603,01 € bis 2.000 €

Im Übergangsbereich sind Beschäftigte voll sozialversichert, zahlen aber weniger Beiträge. Die Beiträge werden nicht auf das ganze Brutto berechnet, sondern auf eine verringerte Bemessungsgrundlage (§ 20 Abs. 2a SGB IV):

  • Arbeitnehmeranteil: 2.000 ÷ (2.000 − 603) × (Brutto − 603)
  • Gesamtbeitrag: F × 603 + (2.000 ÷ 1.397 − 603 ÷ 1.397 × F) × (Brutto − 603), mit dem Faktor F = 0,6619 für 2026

Knapp über 603 € zahlen Sie also fast keine Beiträge; der Anteil steigt dann gleichmäßig bis zu den vollen rund 21 % bei 2.000 €. Die Rentenansprüche richten sich trotzdem nach dem vollen Brutto.

Beispiele 2026

Steuerklasse I, ohne Kinder, Nordrhein-Westfalen, Zusatzbeitrag 2,9 %:

BruttoArtSozialabgabenNetto
603 €Minijob21,71 €581,29 €
1.000 €Midijob123,62 €876,38 €
1.200 €Midijob185,89 €1.014,11 €
1.500 €Midijob279,31 €1.210,77 €
2.000 €normale Beiträge435,00 €1.473,92 €

Bei 1.200 € brutto sparen Sie so rund 75 € Sozialabgaben im Monat gegenüber einer normalen Beschäftigung.

Was sich 2027 ändert

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhöht ab 2027 den Pauschalbeitrag der Arbeitgeber zur Krankenversicherung für Minijobs. Für die Minijobber selbst ändert sich nichts. Weil der Faktor F von den Pauschalbeiträgen abhängt, ändert sich 2027 auch die Berechnung im Übergangsbereich; der Rechner wird dann aktualisiert.

Häufige Fragen

Bis 603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist bis zu zweimal im Jahr erlaubt.

In Steuerklasse I ohne Kinder rund 1.014 € netto. Die Sozialabgaben betragen etwa 186 € statt 261 € bei voller Beitragspflicht, Lohnsteuer fällt noch nicht an.

Nein. Seit 2019 werden die Rentenpunkte im Übergangsbereich aus dem vollen Bruttolohn berechnet, obwohl Sie weniger Beiträge zahlen.

Sie spart 3,6 % des Verdienstes, bei 603 € also 21,71 € im Monat. Dafür verlieren Sie Ansprüche auf Reha, Erwerbsminderungsrente und volle Rentenpunkte; die Pflichtbeitragszeit zählt auch für die Riester-Förderung.