Elterngeldrechner

Elterngeld ersetzt 65 bis 100 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, zwischen 300 € und 1.800 € im Monat. Der Rechner ermittelt Basiselterngeld und ElterngeldPlus nach den Regeln der Elterngeldstellen.

Gesetzliche Werte 2026, aus amtlichen Quellen · Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Ihre Angaben

€
Durchschnitt der 12 Monate vor dem Mutterschutz bzw. der Geburt, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in den meisten Monaten vor der Geburt galt. Klasse VI zählt nicht.
Für Beamte und privat Versicherte ohne Rentenversicherungspflicht abwählen: Dann wird keine Sozialabgaben-Pauschale abgezogen.
Mit einem weiteren Kind unter 3 Jahren oder zwei weiteren unter 6 Jahren im Haushalt: + 10 %, mindestens 75 €.
Bei Zwillingen oder Mehrlingen gibt es 300 € mehr je weiteres Kind.

Beispielrechnung

Basiselterngeld pro Monat
1.280,18 €
ElterngeldPlus pro Monat
640,09 €
Brutto vor der Geburt 3.000,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1/12) -102,50 €
Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer -298,00 €
Pauschale für Sozialabgaben (21 %) -630,00 €
Maßgebliches Nettoeinkommen 1.969,50 €
Ersatzrate 65 %
Elterngeld ohne Zuschläge 1.280,18 €
Basiselterngeld pro Monat 1.280,18 €
ElterngeldPlus pro Monat 640,09 €
Gesamt bei 12 Monaten Basiselterngeld 15.362 €
Gesamt bei 14 Monaten (mit Partnermonaten, gleiches Elterngeld) 17.922 €

Basiselterngeld gibt es zusammen 12 Monate, 14 Monate wenn beide Eltern mindestens 2 Monate nehmen (Partnermonate) oder für Alleinerziehende. Jeder Monat Basiselterngeld lässt sich in zwei Monate ElterngeldPlus tauschen.

Kein Anspruch besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern zusammen im Jahr vor der Geburt mehr als 175.000 € betrug; dieselbe Grenze gilt für Alleinerziehende.

Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Im Jahr des Bezugs ist meist eine Steuererklärung Pflicht.

Berechnung wie bei der Elterngeldstelle: Brutto ohne Einmalzahlungen, Steuern nach dem Programmablaufplan 2026 (maßgeblich für Geburten im Jahr 2027), pauschal 21 % Sozialabgaben. Einkommen während des Bezugs, etwa in Teilzeit, ist nicht berücksichtigt.

Elterngeld nach Bruttogehalt
Brutto pro MonatNetto (Elterngeld)SatzBasiselterngeldElterngeldPlus
1.000,00 €687,50 €82,6 %567,88 €283,94 €
1.500,00 €1.072,58 €67 %718,63 €359,32 €
2.000,00 €1.386,42 €65 %901,17 €450,59 €
2.500,00 €1.681,33 €65 %1.092,87 €546,43 €
3.000,00 €1.969,50 €65 %1.280,18 €640,09 €
3.500,00 €2.250,92 €65 %1.463,10 €731,55 €
4.000,00 €2.525,67 €65 %1.641,68 €820,84 €
5.000,00 €3.054,92 €65 %1.800,00 €900,00 €
6.000,00 €3.550,08 €65 %1.800,00 €900,00 €
Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können sie Fehler enthalten oder den aktuellsten Stand der Gesetzgebung nicht wiedergeben. simularo übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden. Nutzungsbedingungen

So wird das Elterngeld berechnet

Grundlage ist nicht Ihr tatsächliches Netto, sondern ein pauschal berechnetes Nettoeinkommen aus den zwölf Monaten vor dem Mutterschutz bzw. der Geburt (§§ 2c bis 2f BEEG):

  1. Monatliches Brutto ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  2. minus ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (102,50 €)
  3. minus Lohnsteuer, Soli und gegebenenfalls 8 % Kirchensteuer nach Ihrer Steuerklasse
  4. minus pauschal 21 % Sozialabgaben (9 % Kranken- und Pflege-, 10 % Renten-, 2 % Arbeitslosenversicherung)

Von diesem Netto erhalten Sie 67 %. Ab 1.200 € sinkt der Satz schrittweise auf 65 %, unter 1.000 € steigt er bis auf 100 %. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.

Beispiele

Brutto pro Monat (Steuerklasse I)Elterngeld-NettoBasiselterngeldElterngeldPlus
1.500 €1.072,58 €718,63 €359,32 €
2.000 €1.386,42 €901,17 €450,59 €
3.000 €1.969,50 €1.280,17 €640,09 €
4.000 €2.525,67 €1.641,68 €820,84 €
5.000 €3.054,92 €1.800,00 €900,00 €

Die Steuerklasse macht einen großen Unterschied: Bei 3.000 € brutto sind es in Klasse III rund 1.449 €, in Klasse IV 1.280 € und in Klasse V nur 1.063 €. Ein Wechsel muss spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein, um zu zählen.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?

  • Basiselterngeld: 12 Monate für beide Eltern zusammen, 14 Monate, wenn beide mindestens zwei Monate nehmen. Gleichzeitig beziehen können beide nur einen Monat lang in den ersten zwölf Lebensmonaten.
  • ElterngeldPlus: halb so hoch, aber doppelt so lange. Wer in Teilzeit arbeitet, verliert damit oft weniger als beim Basiselterngeld, weil das Teilzeiteinkommen weniger stark angerechnet wird.
  • Partnerschaftsbonus: zwei bis vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus für jeden Elternteil, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Zuschläge und Einkommensgrenze

Mit einem weiteren Kind unter drei Jahren oder zwei weiteren unter sechs gibt es den Geschwisterbonus von 10 %, mindestens 75 €. Bei Zwillingen kommen 300 € je weiteres Kind hinzu. Kein Elterngeld gibt es, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern zusammen im Jahr vor der Geburt über 175.000 € lag.

Häufige Fragen

In Steuerklasse I rund 1.280 € Basiselterngeld im Monat oder 640 € ElterngeldPlus, in Steuerklasse III rund 1.449 €.

Die 1.800 € werden ab einem Elterngeld-Netto von rund 2.770 € erreicht. In Steuerklasse I entspricht das etwa 4.500 € brutto im Monat.

Ja, den Mindestbetrag von 300 € im Monat (150 € ElterngeldPlus), zum Beispiel als Studentin, Hausmann oder bei Bürgergeld. Beim Bürgergeld wird es allerdings meist angerechnet.

Nein, es ist steuerfrei. Es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen, was oft zu einer Nachzahlung führt. Eine Steuererklärung ist dann Pflicht.