So wird das Elterngeld berechnet
Grundlage ist nicht Ihr tatsächliches Netto, sondern ein pauschal berechnetes Nettoeinkommen aus den zwölf Monaten vor dem Mutterschutz bzw. der Geburt (§§ 2c bis 2f BEEG):
- Monatliches Brutto ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- minus ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (102,50 €)
- minus Lohnsteuer, Soli und gegebenenfalls 8 % Kirchensteuer nach Ihrer Steuerklasse
- minus pauschal 21 % Sozialabgaben (9 % Kranken- und Pflege-, 10 % Renten-, 2 % Arbeitslosenversicherung)
Von diesem Netto erhalten Sie 67 %. Ab 1.200 € sinkt der Satz schrittweise auf 65 %, unter 1.000 € steigt er bis auf 100 %. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.
Beispiele
| Brutto pro Monat (Steuerklasse I) | Elterngeld-Netto | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.072,58 € | 718,63 € | 359,32 € |
| 2.000 € | 1.386,42 € | 901,17 € | 450,59 € |
| 3.000 € | 1.969,50 € | 1.280,17 € | 640,09 € |
| 4.000 € | 2.525,67 € | 1.641,68 € | 820,84 € |
| 5.000 € | 3.054,92 € | 1.800,00 € | 900,00 € |
Die Steuerklasse macht einen großen Unterschied: Bei 3.000 € brutto sind es in Klasse III rund 1.449 €, in Klasse IV 1.280 € und in Klasse V nur 1.063 €. Ein Wechsel muss spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein, um zu zählen.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
- Basiselterngeld: 12 Monate für beide Eltern zusammen, 14 Monate, wenn beide mindestens zwei Monate nehmen. Gleichzeitig beziehen können beide nur einen Monat lang in den ersten zwölf Lebensmonaten.
- ElterngeldPlus: halb so hoch, aber doppelt so lange. Wer in Teilzeit arbeitet, verliert damit oft weniger als beim Basiselterngeld, weil das Teilzeiteinkommen weniger stark angerechnet wird.
- Partnerschaftsbonus: zwei bis vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus für jeden Elternteil, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Zuschläge und Einkommensgrenze
Mit einem weiteren Kind unter drei Jahren oder zwei weiteren unter sechs gibt es den Geschwisterbonus von 10 %, mindestens 75 €. Bei Zwillingen kommen 300 € je weiteres Kind hinzu. Kein Elterngeld gibt es, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern zusammen im Jahr vor der Geburt über 175.000 € lag.