Die Rentenformel
Die gesetzliche Rente ergibt sich aus drei Faktoren:
Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert
- Entgeltpunkte: Wer in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt verdient (vorläufig 51.944 € im Jahr 2026), erhält einen Punkt. Bei 50.000 € sind es 0,96 Punkte, höchstens 1,95 Punkte an der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €.
- Zugangsfaktor: 1,0 bei Rentenbeginn mit der Regelaltersgrenze; 0,3 % weniger je Monat früher, 0,5 % mehr je Monat später.
- Aktueller Rentenwert: seit dem 1. Juli 2026 42,52 € je Punkt (vorher 40,79 €, + 4,24 %).
Beispiele nach 45 Beitragsjahren
| Jahresbrutto (heute) | Bruttorente | Nettorente (geschätzt) |
|---|---|---|
| 30.000 € | 1.105 € | 969 € |
| 40.000 € | 1.473 € | 1.249 € |
| 51.944 € (Durchschnitt) | 1.913 € | 1.619 € |
| 60.000 € | 2.210 € | 1.741 € |
| 80.000 € | 2.947 € | 2.211 € |
Die „Standardrente“ nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst beträgt also 1.913,40 € brutto. Viele Versicherte erreichen weniger, weil Lücken durch Studium, Arbeitslosigkeit oder Teilzeit hinzukommen.
Von der Brutto- zur Nettorente
Rentner zahlen die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag) und den vollen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 % (4,2 % für Kinderlose). Steuerpflichtig ist ein Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt: 84 % bei Rentenbeginn 2026, dann jedes Jahr 0,5 Punkte mehr bis 100 % im Jahr 2058. Wer nur eine Durchschnittsrente bezieht, zahlt meist wenig oder keine Einkommensteuer.
Früher in Rente
Mit 35 Versicherungsjahren ist die Rente ab 63 möglich, mit einem Abschlag von bis zu 14,4 % (48 Monate × 0,3 %), der lebenslang gilt. Nach 45 Beitragsjahren gibt es die Rente für besonders langjährig Versicherte, für Jahrgänge ab 1964 ab 65 ohne Abschlag. Die Regelaltersgrenze liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren.