Elterngeld berechnen: Höhe, ElterngeldPlus und Tipps für mehr Geld
Aktualisiert am 24. Oktober 2026
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Wie viel genau, hängt von Netto, Steuerklasse und Bezugsmodell ab. Wir rechnen Beispiele durch und zeigen, wie Sie mehr herausholen.
Die Berechnung in vier Schritten
- Bemessungszeitraum: die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt, bei Müttern vor dem Mutterschutz. Monate mit Mutterschafts- oder Elterngeld für ein älteres Kind werden übersprungen.
- Elterngeld-Netto: Brutto ohne Einmalzahlungen, minus 102,50 € (ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags), minus Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer, minus pauschal 21 % Sozialabgaben.
- Ersatzrate: 67 %, ab 1.200 € netto sinkend bis 65 %, unter 1.000 € steigend bis 100 %.
- Grenzen: mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat; das Netto zählt bis 2.770 €.
Beispiele nach Steuerklasse
| Brutto pro Monat | Klasse I / IV | Klasse III | Klasse V |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 901 € | 960 € | – |
| 3.000 € | 1.280 € | 1.449 € | 1.063 € |
| 4.000 € | 1.642 € | 1.800 € | – |
Basiselterngeld pro Monat, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert. Zwischen Klasse III und V liegen bei 3.000 € brutto fast 390 € Elterngeld im Monat, über ein Jahr mehr als 4.600 €.
Tipp 1: die Steuerklasse rechtzeitig wechseln
Für das Elterngeld zählt die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum am längsten galt. Wechselt der Elternteil, der Elterngeld beziehen wird, von V in III oder von IV in III, muss die neue Klasse also mindestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes gelten. Für den Partner bedeutet das vorübergehend Klasse V und weniger Netto, das aber mit der Steuererklärung ausgeglichen wird. Der Steuerklassen-Vergleich zeigt die Wirkung auf das Haushaltsnetto.
Tipp 2: ElterngeldPlus bei Teilzeit
ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird aber doppelt so lange gezahlt. Ohne Einkommen nach der Geburt ist die Gesamtsumme gleich. Interessant wird es bei Teilzeit (bis 32 Wochenstunden): Dann ersetzt das Elterngeld 65 bis 67 % des wegfallenden Nettos.
Beispiel: 3.000 € brutto vor der Geburt (1.969,50 € Elterngeld-Netto), danach 1.500 € brutto in Teilzeit (1.072,58 €). Der Einkommensverlust beträgt 896,92 €, das Elterngeld 65 % davon, also 583 €. Beim Basiselterngeld wären das 583 € für einen Monat. Beim ElterngeldPlus sind es ebenfalls 583 € im Monat, weil die Obergrenze von 640 € (die Hälfte des vollen Basiselterngelds) nicht erreicht wird, aber für doppelt so viele Monate. Teilzeit und ElterngeldPlus verdoppeln hier die Gesamtsumme.
Tipp 3: Partnermonate und Partnerschaftsbonus nutzen
- Nehmen beide Eltern mindestens zwei Monate, gibt es 14 statt 12 Monate Basiselterngeld. Alleinerziehende erhalten die 14 Monate allein.
- Arbeiten beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche, erhält jeder zwei bis vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus (Partnerschaftsbonus).
- Gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können beide Eltern nur für einen Monat, und nur in den ersten zwölf Lebensmonaten; Ausnahmen gelten etwa bei Mehrlingen und Frühgeburten.
Was nicht zählt
- Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Boni werden nicht berücksichtigt. Lassen sich Prämien als laufende monatliche Zahlungen vereinbaren, erhöhen sie das Elterngeld.
- Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld in den ersten Lebensmonaten angerechnet. Die Mutterschutzmonate gelten als Basiselterngeld-Monate der Mutter.
- Bei einem zu versteuernden Einkommen der Eltern von zusammen mehr als 175.000 € im Jahr vor der Geburt entfällt das Elterngeld ganz.
Steuern auf das Elterngeld
Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es wird zum übrigen Einkommen hinzugerechnet, um den Steuersatz zu bestimmen. Oft folgt daraus eine Nachzahlung, die man einplanen sollte. Die Abgabe einer Steuererklärung ist dann Pflicht.
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