Minijob und Midijob 2026: Grenzen, Abgaben und Netto

Aktualisiert am 24. Oktober 2026

Ein Minijob bringt bis 603 € fast brutto für netto, ein Midijob bis 2.000 € deutlich geringere Sozialabgaben. Wir erklären die Regeln 2026, rechnen Beispiele durch und zeigen, wo Sie aufpassen müssen.

Die Grenzen 2026 auf einen Blick

MinijobMidijob (Übergangsbereich)
Monatsverdienstbis 603 €603,01 € bis 2.000 €
Sozialabgaben Arbeitnehmernur 3,6 % Rente (Befreiung möglich)verringert, steigend von 0 bis rund 21 %
Lohnsteuermeist 2 % pauschal, vom Arbeitgeber getragennormal nach Steuerklasse
Kranken- und Arbeitslosenversicherungneinja, voller Schutz
Rentenpunkteaus dem Verdienstaus dem vollen Brutto

Die Minijob-Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: 10 Wochenstunden × 13,90 € × 13 ÷ 3 ergeben 2026 genau 603 €. Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt sie 2027 entsprechend.

Minijob: was Sie wissen müssen

  • Jahresgrenze: Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst, höchstens 7.236 € im Jahr. Schwankt der Lohn, darf er in einzelnen Monaten über 603 € liegen, solange die Jahressumme passt.
  • Unvorhersehbares Überschreiten: Höchstens in zwei Monaten im Jahr und bis zum Doppelten der Grenze, etwa bei einer Krankheitsvertretung.
  • Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Neben einer Hauptbeschäftigung bleibt nur ein Minijob abgabenfrei; jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.
  • Arbeitsrecht: Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, wie alle anderen Beschäftigten.
  • Rentenversicherung: Der Eigenanteil von 3,6 % (bei 603 € also 21,71 €) bringt volle Pflichtbeitragszeiten, etwa für die Rente mit 63, die Erwerbsminderungsrente und die Riester-Förderung. Wer sich befreien lässt, verliert diese Ansprüche.

Der Arbeitgeber zahlt bis zu 31,17 % Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer und die Umlagen. Ab 2027 steigt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.

Midijob: so funktioniert der Übergangsbereich

Im Midijob wird der Arbeitnehmeranteil nicht auf das ganze Brutto berechnet, sondern auf eine verringerte Bemessungsgrundlage: 2.000 ÷ 1.397 × (Brutto − 603). Bei 1.000 € brutto sind das 568,36 €, bei 1.500 € schon 1.284,18 €. Ab 2.000 € entspricht sie dem Brutto. Der Arbeitgeber trägt im Übergangsbereich mehr als die Hälfte der Beiträge; wie viel, bestimmt der Faktor F (2026: 0,6619).

BruttoSozialabgaben im MidijobVolle SozialabgabenErsparnisNetto (Steuerklasse I)
700 €30,20 €152,25 €122,05 €669,80 €
1.000 €123,62 €217,50 €93,88 €876,38 €
1.600 €310,45 €348,00 €37,55 €1.265,64 €

Kinderlos, Nordrhein-Westfalen, Zusatzbeitrag 2,9 %. Die Ersparnis ist knapp über der Minijob-Grenze am größten und schmilzt bis 2.000 € auf null.

Die Falle an der Grenze und ein überraschender Vorteil

Früher galt: Ein Euro über der Minijob-Grenze kostet viel Netto. Seit der Reform 2023 ist es umgekehrt. Bei 603,01 € zahlen Sie im Midijob praktisch keine Sozialabgaben, haben aber vollen Kranken- und Arbeitslosenschutz. Ihr Netto liegt dann mit 603,01 € sogar über dem eines Minijobs mit Rentenbeitrag (581,29 €).

Für den Arbeitgeber ist der Midijob an der unteren Grenze ebenfalls etwas günstiger als der Minijob (rund 169 € statt 188 € Abgaben), weil die Pauschsteuer und die Minijob-Umlagen entfallen. Wer ohnehin knapp an der Grenze liegt, kann also über eine kleine Lohnerhöhung in den Midijob wechseln.

Lohnsteuer im Midijob

Im Midijob gibt es keine Pauschsteuer. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse: In Steuerklasse I fällt sie erst ab rund 1.430 € im Monat an. In Steuerklasse V, etwa bei Verheirateten mit einem gut verdienenden Partner in Klasse III, wird schon ab dem ersten Euro Lohnsteuer fällig. Dann kann ein Minijob mit Pauschsteuer netto günstiger sein.

Ihr eigenes Ergebnis berechnet der Minijob- und Midijob-Rechner, mit Steuerklasse, Kindern und Arbeitgeberkosten.

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