Arbeitslosengeld 2026: Wie viel, wie lange – und wann die Sperrzeit droht

Aktualisiert am 28. Oktober 2026

Die Kündigung liegt auf dem Tisch, und plötzlich zählen Fristen, Tagessätze und Paragrafen. Wer die Regeln des Arbeitslosengeldes kennt, verschenkt kein Geld – und tappt nicht in die Sperrzeit.

Nehmen wir Jana, 41, Sachbearbeiterin in einem Logistikunternehmen in Dortmund. 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, keine Kinder. Ende März schließt ihr Standort. Die erste Frage, die sie sich stellt, ist dieselbe, die sich jedes Jahr Hunderttausende stellen: Wovon lebe ich jetzt?

Die Antwort der Arbeitsagentur: von rund 1.413 € im Monat, zwölf Monate lang. Das sind etwa 60 % dessen, was Jana bisher netto überwiesen bekam. Wie diese Zahl zustande kommt, ist weniger kompliziert, als der Bescheid vermuten lässt.

Erst das Brutto, dann die Pauschalen

Die Agentur schaut auf die letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit, den sogenannten Bemessungszeitraum. Alles, was dort an beitragspflichtigem Lohn floss, wird addiert und durch 365 geteilt: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstundenvergütung. Was nicht zählt, ist die Abfindung. Bei Jana ergibt das 115,07 € pro Kalendertag.

Dann wird es überraschend schematisch. Die Agentur zieht nicht Janas echte Abzüge ab, sondern drei Pauschalen, die das Gesetz vorschreibt (§ 153 SGB III):

  • 20 % für die Sozialversicherung, egal, welche Krankenkasse sie hat,
  • die Lohnsteuer nach der Steuerklasse, die am 1. Januar galt,
  • den Solidaritätszuschlag, der bei normalen Gehältern ohnehin bei null liegt.

Die Kirchensteuer fällt unter den Tisch, Kinderfreibeträge ebenso. Was übrig bleibt, heißt Leistungsentgelt. Davon gibt es 60 %, mit mindestens einem Kind 67 %. Ein Monat zählt immer 30 Tage, auch im Februar.

Was am Ende ankommt

Brutto pro MonatKlasse I, ohne KindKlasse I, mit KindKlasse III, ohne Kind
2.500 €1.070 €1.195 €1.184 €
3.500 €1.413 €1.578 €1.589 €
4.500 €1.741 €1.944 €1.949 €
6.000 €2.197 €2.453 €2.468 €

Nach oben ist Schluss bei der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat. Wer mehr verdient hat, bekommt trotzdem nicht mehr als knapp 2.800 € (Klasse I, ohne Kind). Für Gutverdiener ist der Einschnitt deshalb besonders hart.

Die Dauer: Monate zählen, ab 50 auch das Alter

Wie lange das Geld fließt, hängt von zwei Dingen ab: wie viele Monate jemand in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig gearbeitet hat und wie alt er ist. Mit zwölf Monaten gibt es ein halbes Jahr Arbeitslosengeld, mit 24 Monaten ein ganzes. Wer 50 ist und mindestens 30 Monate vorweisen kann, bekommt 15 Monate, mit 55 und 36 Monaten 18 Monate, ab 58 Jahren und 48 Monaten schließlich zwei Jahre.

Ein Detail, das oft übersehen wird: Ein nicht verbrauchter Rest aus einer früheren Arbeitslosigkeit verfällt nicht sofort. Wer innerhalb von fünf Jahren erneut arbeitslos wird, bekommt ihn zum neuen Anspruch dazu, begrenzt auf die Höchstdauer seines Alters.

Die Sperrzeit: zwölf Wochen und ein Viertel weniger

Angenommen, Jana hätte nicht auf die Schließung gewartet, sondern im Januar selbst gekündigt, weil ihr die Stimmung im Betrieb zu schlecht war. Dann hätte die Agentur eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt. Zwölf Wochen kein Geld – und das ist noch nicht alles. Die Anspruchsdauer schrumpft um die Sperrzeit, mindestens aber um ein Viertel. Aus zwölf Monaten werden neun.

Dasselbe gilt für einen Aufhebungsvertrag. Viele Arbeitnehmer unterschreiben ihn, weil die Abfindung lockt, und merken erst im Jobcenter, was sie sich eingehandelt haben. Die Agentur verzichtet auf die Sperrzeit nur bei einem wichtigen Grund, zum Beispiel:

  • der Arbeitgeber hätte ohnehin betriebsbedingt gekündigt, zum selben Termin, und die Abfindung liegt zwischen 0,25 und 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr,
  • der Umzug zum Ehepartner oder zur Lebenspartnerin,
  • gesundheitliche Gründe, die ein Arzt bescheinigt,
  • Mobbing, das sich belegen lässt.

Zwei Fristen, die Geld kosten

Wer seine Kündigung in der Hand hält, muss sich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden, wenn das Arbeitsverhältnis in weniger als drei Monaten endet. Bei längeren Fristen spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag. Wer das versäumt, kassiert eine Sperrzeit von einer Woche. Die zweite Meldung, die Arbeitslosmeldung, folgt spätestens am ersten Tag ohne Job; vorher gibt es kein Geld.

Nebenjob und Steuer

Ein Nebenverdienst ist erlaubt, solange er unter 15 Wochenstunden bleibt. Bis 165 € im Monat bleibt er anrechnungsfrei, alles darüber wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen des Jahres. Wer im selben Jahr noch gearbeitet hat, sollte mit einer Nachzahlung rechnen, und die Steuererklärung ist Pflicht.

Ihre eigene Zahl liefert der Arbeitslosengeld-Rechner: mit Steuerklasse, Kind, Alter und Versicherungsmonaten, auf Wunsch mit Sperrzeit.

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