Urlaubsanspruch-Rechner 2026

Neuer Job im August, Kündigung zum Juni oder Wechsel auf eine Vier-Tage-Woche: Dann stimmt die Zahl im Arbeitsvertrag nicht mehr. Der Rechner zeigt, wie viele Urlaubstage Ihnen in diesem Jahr tatsächlich zustehen und was der Resturlaub wert ist.

Gesetzliche Werte 2026, aus amtlichen Quellen · Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Ihre Angaben

Tage
Bezogen auf Ihre tatsächliche Arbeitswoche. Ohne Vertragsregelung gilt der gesetzliche Mindesturlaub.
Tage
Bei 4 Tagen pro Woche verringert sich der Urlaub anteilig, die freie Zeit bleibt gleich lang.
Neu im Betrieb? Der volle Anspruch entsteht erst nach sechs Monaten (Wartezeit).
Letzter voller Monat im Betrieb, zum Beispiel 6 bei einem Austritt zum 30. Juni.
Fünf zusätzliche Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche.
Tage
€
Für die Urlaubsabgeltung: Wert eines Urlaubstags nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen.

Beispielrechnung

Urlaubsanspruch in diesem Jahr
14
Resturlaub
9
Gesetzlicher Mindesturlaub pro Jahr 20
Voller Jahresurlaub 28
Volle Monate im Arbeitsverhältnis 6
Urlaubsanspruch in diesem Jahr 14
Bereits genommen 5
Resturlaub 9
Wert eines Urlaubstags (brutto) 161,54 €
Urlaubsabgeltung für den Resturlaub (brutto) 1.453,85 €

Teilurlaub: Für jeden vollen Monat im Arbeitsverhältnis steht ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu (§ 5 BUrlG). Ab einem halben Tag wird auf einen ganzen Tag aufgerundet.

Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, muss ausbezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Die Abgeltung ist normal steuer- und beitragspflichtig.

Resturlaub verfällt grundsätzlich am 31. Dezember oder, bei einer Übertragung, am 31. März – aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.

Wer im Urlaub krank wird und ein Attest vorlegt, bekommt die Krankheitstage gutgeschrieben (§ 9 BUrlG).

Mindesturlaub nach Arbeitstagen pro Woche
Arbeitstage pro WocheGesetzlichIhr Vertrag umgerechnet
62433,6
52028
41622,4
31216,8
2811,2
145,6
Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können sie Fehler enthalten oder den aktuellsten Stand der Gesetzgebung nicht wiedergeben. simularo übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden. Nutzungsbedingungen

Der gesetzliche Mindesturlaub

Das Bundesurlaubsgesetz stammt aus dem Jahr 1963 und rechnet noch mit einer Sechs-Tage-Woche: 24 Werktage im Jahr. Für die heute übliche Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, also vier Wochen. Die meisten Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen mehr vor, häufig 28 bis 30 Tage.

Arbeitstage pro WocheMindesturlaubbei 30 Tagen Vertragsurlaub (5-Tage-Woche)
520 Tage30 Tage
416 Tage24 Tage
312 Tage18 Tage
28 Tage12 Tage

Teilzeitkräfte haben also nicht weniger Urlaub: Sie brauchen für eine freie Woche nur weniger Urlaubstage. Jugendliche bekommen mehr (25 bis 30 Werktage), schwerbehinderte Menschen fünf Arbeitstage zusätzlich.

Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr

Den vollen Jahresurlaub gibt es erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Davor, und bei einem Austritt im ersten Halbjahr, entsteht nur Teilurlaub: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Wer am 30. Juni geht, hat bei 30 Tagen Vertragsurlaub also Anspruch auf 15 Tage.

Wer dagegen nach erfüllter Wartezeit im zweiten Halbjahr ausscheidet, behält mindestens den vollen gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen. Nur den darüber hinausgehenden Vertragsurlaub dürfen viele Arbeitgeber anteilig kürzen, wenn der Vertrag das vorsieht.

Was ist der Resturlaub wert?

Kann Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden, muss er ausgezahlt werden. Maßgeblich ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen: Bei 3.500 € brutto und einer Fünf-Tage-Woche sind das rund 162 € pro Urlaubstag. Die Abgeltung ist ganz normaler Arbeitslohn und wird versteuert.

Häufige Fragen

Bei einem Austritt im ersten Halbjahr gibt es ein Zwölftel pro vollem Monat: Bei 30 Tagen Jahresurlaub sind das 15 Tage, bei 28 Tagen 14 Tage.

Mindestens den vollen gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen (Fünf-Tage-Woche). Vom vertraglichen Mehrurlaub steht Ihnen je nach Vertrag der volle oder der anteilige Teil zu, bei 30 Tagen also 22,5 bis 30 Tage.

Jahresurlaub geteilt durch fünf, mal Ihre Arbeitstage pro Woche. Bei 30 Tagen und einer Vier-Tage-Woche sind das 24 Urlaubstage – ebenfalls sechs freie Wochen.

Nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig und konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und auf den Verfall hingewiesen hat. Sonst bleibt der Anspruch bestehen.