Ferienanspruch-Rechner

Kündigung im September, Stellenantritt im April, 80-Prozent-Pensum: Der Ferienanspruch im Vertrag gilt für ein ganzes Jahr und eine volle Woche. Der Rechner rechnet ihn auf Ihre Situation um.

Gesetzliche Werte 2026, aus amtlichen Quellen · Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Ihre Angaben

Wochen
Gesetzlich mindestens 4 Wochen, bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen.
Bis zum 20. Geburtstag gelten mindestens 5 Ferienwochen.
Tage
Bei Teilzeit verringert sich die Zahl der Tage, nicht die Zahl der Wochen.
Monate
Bei Eintritt oder Austritt während des Jahres. 12 für ein volles Jahr.
Tage
CHF
Für den Wert eines Ferientags. Bei 13 Monatslöhnen wird der 13. mitgerechnet.

Beispielrechnung

Ferienanspruch in diesem Jahr (Tage)
18.75
Restferien (Tage)
8.75
Berücksichtigte Ferienwochen 5
Ferientage für ein volles Jahr 25
Ferienanspruch in diesem Jahr (Tage) 18.75
Bereits bezogen 10
Restferien (Tage) 8.75
Lohn pro Ferientag CHF 325.00
Wert der Restferien (brutto) CHF 2’843.75
Ferienzuschlag bei Stundenlohn 10.6%

Während der Kündigungsfrist sind Restferien grundsätzlich zu beziehen, wenn dies zumutbar ist. Nur was nicht mehr bezogen werden kann, wird ausbezahlt (Art. 329d OR).

Bei unregelmässiger Arbeit im Stundenlohn darf der Ferienlohn als Zuschlag ausbezahlt werden: 8,33 % für 4 Wochen, 10,64 % für 5 Wochen, 13,04 % für 6 Wochen. Er muss auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein.

Bei unverschuldeter Abwesenheit (Krankheit, Unfall) darf der Arbeitgeber die Ferien erst ab dem zweiten vollen Monat Abwesenheit um einen Zwölftel pro Monat kürzen (Art. 329b OR).

Ferienwochen und Ferienzuschlag
FerienwochenTage (5-Tage-Woche)Zuschlag auf den Stundenlohn
4208.33%
52510.6%
63013%
Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können sie Fehler enthalten oder den aktuellsten Stand der Gesetzgebung nicht wiedergeben. simularo übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden. Nutzungsbedingungen

Was das Gesetz verlangt

Das Obligationenrecht schreibt mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr vor, für Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen (Art. 329a OR). Viele Gesamtarbeitsverträge und Firmenreglemente gewähren fünf Wochen für alle, oft sechs ab 50 Jahren. Das Gesetz spricht von Wochen, nicht von Tagen: Wer Teilzeit arbeitet, hat genauso viele Ferienwochen, braucht dafür aber weniger Ferientage.

Pro rata bei Ein- und Austritt

Wer nicht das ganze Jahr im Betrieb ist, hat Anspruch im Verhältnis zur Dauer. Bei fünf Wochen und einer Kündigung per Ende September sind das 25 × 9/12 = 18,75 Ferientage. Wurden davon schon 10 bezogen, bleiben 8,75 Tage, die in der Kündigungsfrist zu beziehen sind, wenn das zumutbar ist.

Der Wert eines Ferientags

Bei einem Monatslohn von 6500 Franken mit 13. Monatslohn und einer Fünf-Tage-Woche ist ein Ferientag 6500 × 13 / 260 = 325 Franken wert. So viel muss der Arbeitgeber pro nicht bezogenen Tag nachzahlen, wenn die Ferien vor dem Austritt nicht mehr bezogen werden können.

Ferienzuschlag im Stundenlohn

FerienwochenZuschlag auf den Stundenlohn
48,33 %
510,64 %
613,04 %

Der Zuschlag ist nur bei unregelmässiger Arbeit zulässig und muss auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein. Steht er nur im Vertrag, nicht aber auf der Abrechnung, kann der Ferienlohn später noch einmal geschuldet sein.

Häufige Fragen

Gleich viele Wochen wie bei Vollzeit. Bei vier Arbeitstagen pro Woche und fünf Ferienwochen sind das 20 Ferientage.

Nur, wenn sie während der Kündigungsfrist nicht bezogen werden können. Grundsätzlich müssen Restferien in natura bezogen werden, eine Auszahlung während des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig.

Ferienansprüche verjähren nach fünf Jahren. Ein Verfall per Ende Jahr, wie er in Deutschland vorkommt, ist dem Schweizer Recht fremd.

Erst ab dem zweiten vollen Monat unverschuldeter Abwesenheit, und dann um einen Zwölftel pro weiteren vollen Monat. Bei Schwangerschaft gelten zwei Monate Karenz.