Wie das Taggeld berechnet wird
Ausgangspunkt ist der versicherte Verdienst: der durchschnittliche AHV-pflichtige Lohn der letzten sechs Monate, oder der letzten zwölf, wenn dieser Durchschnitt höher ist. Der 13. Monatslohn zählt anteilig mit. Versichert ist höchstens ein Lohn von 12 350 Franken pro Monat.
Davon zahlt die Arbeitslosenkasse 70 %. Auf 80 % steigt der Satz, wenn Sie für Kinder unter 25 Jahren unterhaltspflichtig sind, eine IV-Rente von mindestens 40 % beziehen oder Ihr versicherter Verdienst 3797 Franken nicht übersteigt. Ausbezahlt werden Taggelder für die Werktage, im Durchschnitt 21,7 pro Monat.
| Versicherter Verdienst | Satz | Taggeld | pro Monat | Wartetage (ohne Kinder) |
|---|---|---|---|---|
| 3500 Fr. | 80 % | 129.05 | 2800 Fr. | 5 |
| 5000 Fr. | 70 % | 161.30 | 3500 Fr. | 5 |
| 6500 Fr. | 70 % | 209.70 | 4550 Fr. | 10 |
| 8000 Fr. | 70 % | 258.05 | 5600 Fr. | 15 |
| 12 350 Fr. (Maximum) | 70 % | 398.40 | 8645 Fr. | 20 |
Wie lange gibt es Taggelder?
- 200 Taggelder für unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflicht
- 260 Taggelder bei 12 bis 17 Beitragsmonaten in den letzten zwei Jahren
- 400 Taggelder ab 18 Beitragsmonaten, rund anderthalb Jahre
- 520 Taggelder ab 55 Jahren mit mindestens 22 Beitragsmonaten
- 120 zusätzliche Taggelder, wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten vier Jahren vor dem AHV-Referenzalter beginnt
Die Wartetage
Die ersten Tage der Arbeitslosigkeit sind unbezahlt. Bis 3000 Franken versicherter Verdienst gibt es keine Wartetage, danach 5, 10, 15 oder 20 Tage, je höher der Lohn. Wer für Kinder sorgt, wartet höchstens fünf Tage. Hinzu kommt eine Einstellung von bis zu 60 Tagen, wenn Sie selbst gekündigt haben, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben.