So wird die AHV-Rente berechnet
Zwei Faktoren bestimmen die Rente:
- Beitragsjahre: Für eine Vollrente sind 44 Jahre nötig, vom 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter. Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um mindestens 1/44, also rund 2,3 %.
- Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen: der Durchschnitt aller AHV-pflichtigen Einkommen, aufgewertet auf heutige Werte, plus allfällige Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
2026 beträgt die volle Altersrente mindestens 1260 Franken und höchstens 2520 Franken pro Monat. Die Maximalrente erhält, wer im Durchschnitt mindestens 90 720 Franken verdient hat. Ab 2027 steigen die Renten auf 1280 bis 2560 Franken.
Vollrenten nach Einkommen (Skala 44)
| Durchschnittliches Jahreseinkommen | Rente pro Monat | pro Jahr mit 13. Rente |
|---|---|---|
| bis 15 120 Franken | 1260 Franken | 16 380 Franken |
| 30 240 Franken | 1588 Franken | 20 644 Franken |
| 45 360 Franken | 1915 Franken | 24 895 Franken |
| 60 480 Franken | 2117 Franken | 27 521 Franken |
| 90 720 Franken und mehr | 2520 Franken | 32 760 Franken |
Die 13. AHV-Rente
Seit 2026 erhalten alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente jedes Jahr im Dezember eine zusätzliche Monatsrente. Sie wird automatisch ausbezahlt. Für Invaliden-, Hinterlassenen- und Kinderrenten gibt es keine 13. Rente.
Vorbezug und Aufschub
Die Rente kann ein oder zwei Jahre früher bezogen werden, mit einer lebenslangen Kürzung von 6,8 % pro Jahr. Wer sie um ein bis fünf Jahre aufschiebt, erhält einen Zuschlag von 5,2 % bis 31,5 %. Mit 70 000 Franken Durchschnittseinkommen und voller Beitragsdauer sind das 1951 Franken mit 63, 2258 Franken mit 65 und 2969 Franken mit 70.
Ehepaare
Die Einkommen während der Ehejahre werden je zur Hälfte auf beide Ehegatten aufgeteilt (Splitting). Zusammen dürfen die beiden Renten höchstens 150 % der Maximalrente betragen, 2026 also 3780 Franken pro Monat. Unverheiratete Paare erhalten zwei ungekürzte Einzelrenten.