AHV-Rente 2026: Berechnung, 13. Rente, Beitragslücken und Ehepaare

Aktualisiert am 24. Oktober 2026

Die AHV ist die erste Säule der Altersvorsorge. Wir erklären, wie die Rente berechnet wird, was die 13. AHV-Rente bringt, wie Sie Lücken vermeiden und worauf Ehepaare achten müssen.

Die Rente in Zahlen 2026

  • Volle Altersrente: mindestens 1260 Franken, höchstens 2520 Franken pro Monat
  • Ehepaare zusammen: höchstens 3780 Franken (150 % der Maximalrente)
  • 13. AHV-Rente: eine zusätzliche Monatsrente jedes Jahr im Dezember, erstmals im Dezember 2026
  • Referenzalter: 65 Jahre, für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 noch 64 Jahre und 3 bis 9 Monate

Ab dem 1. Januar 2027 steigen die Renten auf 1280 bis 2560 Franken, wie der Bundesrat im Oktober 2026 beschlossen hat.

Wie die Rente berechnet wird

Massgebend sind zwei Grössen. Die Beitragsdauer: Wer vom 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter lückenlos Beiträge bezahlt hat, kommt auf 44 Jahre und erhält eine Vollrente (Rentenskala 44). Und das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen: der Durchschnitt aller AHV-pflichtigen Einkommen, aufgewertet auf das heutige Lohnniveau, plus Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

Die Rente steigt mit dem Einkommen nur bis zu einem Durchschnitt von 90 720 Franken. Wer mehr verdient, zahlt weiterhin Beiträge auf den ganzen Lohn, erhält aber keine höhere Rente: Die AHV ist solidarisch finanziert.

Durchschnittliches JahreseinkommenVollrente pro Monat
bis 15 120 Franken1260 Franken
40 000 Franken1817 Franken
60 480 Franken2117 Franken
70 000 Franken2258 Franken
ab 90 720 Franken2520 Franken

Beitragslücken: teuer und vermeidbar

Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um mindestens 1/44, also rund 2,3 %, und zwar lebenslang. Bei einer Rente von 2258 Franken kosten zwei fehlende Jahre über 100 Franken im Monat, mit der 13. Rente rund 1330 Franken im Jahr.

Lücken entstehen typischerweise bei einem Studium ohne Beitragszahlung, einem Auslandaufenthalt oder einer Erwerbspause ohne Mindestbeitrag. So vermeiden Sie sie:

  • Nichterwerbstätige (Studierende, Personen in einer Pause) müssen sich bei der Ausgleichskasse anmelden und den Mindestbeitrag bezahlen, sofern der Ehepartner nicht mindestens den doppelten Mindestbeitrag zahlt.
  • Nachzahlen: Fehlende Beiträge können während fünf Jahren nachbezahlt werden. Danach ist die Lücke definitiv.
  • Kontrollieren: Bestellen Sie alle paar Jahre einen kostenlosen Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK). Lücken sehen Sie dort sofort.

Beitragsjahre zwischen 18 und 20 Jahren (Jugendjahre) können spätere Lücken teilweise füllen.

Erziehungsgutschriften

Für jedes Jahr mit Kindern unter 16 Jahren wird ein fiktives Einkommen in der Höhe der dreifachen jährlichen Minimalrente angerechnet, 2026 also 45 360 Franken. Bei Verheirateten wird die Gutschrift hälftig geteilt. Beispiel: Wer im Durchschnitt 40 000 Franken verdient und 16 Jahre lang die volle Gutschrift erhält, kommt auf ein massgebendes Einkommen von rund 56 500 Franken und eine Rente von 2076 statt 1817 Franken.

Ehepaare: Splitting und Plafonierung

Während der Ehejahre werden die Einkommen beider Ehegatten zusammengezählt und je zur Hälfte angerechnet (Splitting). Das gleicht unterschiedliche Erwerbsbiografien aus. Dafür werden die beiden Renten zusammen auf 150 % der Maximalrente begrenzt, 2026 also 3780 Franken. Unverheiratete Paare erhalten zwei volle Einzelrenten; die Plafonierung ist politisch umstritten.

Früher oder später in Rente

Die AHV-Rente kann um ein oder zwei Jahre vorbezogen werden, mit einer lebenslangen Kürzung von 6,8 % pro Jahr. Ein Aufschub um ein bis fünf Jahre bringt einen Zuschlag von 5,2 bis 31,5 %. Seit 2024 ist auch ein Teilbezug möglich, und Erwerbstätige nach 65 können mit ihren Beiträgen Lücken schliessen oder die Rente erhöhen.

Reicht die AHV?

Die AHV soll den Existenzbedarf decken, nicht den gewohnten Lebensstandard. Zusammen mit der Pensionskasse sollen etwa 60 % des letzten Lohns erreicht werden. Für den Rest gibt es die Säule 3a. Reicht das Einkommen im Alter nicht, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ihre eigene Rente schätzen Sie mit dem AHV-Rentenrechner.

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