Mindestlohn 2026 und 2027: Was brutto und netto im Monat herauskommt

Aktualisiert am 28. Oktober 2026

Zum 1. Januar 2026 stieg der Mindestlohn auf 13,90 €, zum 1. Januar 2027 folgen 14,60 €. Was das für den Kontostand bedeutet, steht in keiner Pressemitteilung.

Vom Stundenlohn zum Monatslohn

Gerechnet wird mit 13/3 Wochen pro Monat, also durchschnittlich 4,33 Wochen. Eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden arbeitet so im Schnitt 173,3 Stunden im Monat.

Wochenstunden2026 brutto2026 netto2027 brutto2027 netto
402.409 €1.716 €2.531 €1.787 €
382.289 €1.646 €2.404 €1.713 €
352.108 €1.541 €2.214 €1.603 €
301.807 €1.379 €1.898 €1.426 €
201.205 €1.017 €1.265 €1.059 €

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Bis 2.000 € brutto mit den reduzierten Beiträgen des Übergangsbereichs.

Die Erhöhung um 70 Cent bringt einer Vollzeitkraft also rund 121 € brutto mehr, von denen etwa 70 € netto ankommen.

Minijob: die Grenze wandert mit

Die Minijob-Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. 2026 liegt sie bei 603 € im Monat. Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt sie 2027 auf 633 €. Wer heute knapp unter der Grenze arbeitet, kann 2027 also gut zwei Stunden pro Monat mehr arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

Für wen der Mindestlohn nicht gilt

Ausgenommen sind Auszubildende (für sie gilt eine eigene Mindestvergütung), Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis drei Monate sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Ehrenamtliche fallen ebenfalls nicht darunter.

Ob Ihr Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt, prüft der Stundenlohn-Rechner in beide Richtungen.

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