Mindestlohn 2026 und 2027: Was brutto und netto im Monat herauskommt
Aktualisiert am 28. Oktober 2026
Zum 1. Januar 2026 stieg der Mindestlohn auf 13,90 €, zum 1. Januar 2027 folgen 14,60 €. Was das für den Kontostand bedeutet, steht in keiner Pressemitteilung.
Vom Stundenlohn zum Monatslohn
Gerechnet wird mit 13/3 Wochen pro Monat, also durchschnittlich 4,33 Wochen. Eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden arbeitet so im Schnitt 173,3 Stunden im Monat.
| Wochenstunden | 2026 brutto | 2026 netto | 2027 brutto | 2027 netto |
|---|---|---|---|---|
| 40 | 2.409 € | 1.716 € | 2.531 € | 1.787 € |
| 38 | 2.289 € | 1.646 € | 2.404 € | 1.713 € |
| 35 | 2.108 € | 1.541 € | 2.214 € | 1.603 € |
| 30 | 1.807 € | 1.379 € | 1.898 € | 1.426 € |
| 20 | 1.205 € | 1.017 € | 1.265 € | 1.059 € |
Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Bis 2.000 € brutto mit den reduzierten Beiträgen des Übergangsbereichs.
Die Erhöhung um 70 Cent bringt einer Vollzeitkraft also rund 121 € brutto mehr, von denen etwa 70 € netto ankommen.
Minijob: die Grenze wandert mit
Die Minijob-Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. 2026 liegt sie bei 603 € im Monat. Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt sie 2027 auf 633 €. Wer heute knapp unter der Grenze arbeitet, kann 2027 also gut zwei Stunden pro Monat mehr arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.
Für wen der Mindestlohn nicht gilt
Ausgenommen sind Auszubildende (für sie gilt eine eigene Mindestvergütung), Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis drei Monate sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Ehrenamtliche fallen ebenfalls nicht darunter.
Ob Ihr Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt, prüft der Stundenlohn-Rechner in beide Richtungen.