Einkauf in die Pensionskasse: Steuern sparen, aber die Dreijahresfrist beachten
Aktualisiert am 28. Oktober 2026
Nach der Säule 3a ist der Einkauf in die Pensionskasse der zweite grosse Hebel, um legal Steuern zu sparen. Er hat allerdings Regeln, die man kennen muss, bevor man überweist.
Was ein Einkauf ist
Wer weniger Altersguthaben hat, als nach dem Reglement seiner Kasse möglich wäre, kann die Lücke freiwillig auffüllen. Lücken entstehen durch Lohnerhöhungen, Jahre im Ausland, Teilzeit, eine Scheidung oder einen späten Berufseinstieg. Wie gross sie ist, steht auf dem jährlichen Vorsorgeausweis unter „maximal möglicher Einkauf“. Bei Angestellten um die 50 sind sechsstellige Beträge keine Seltenheit.
Was er spart
Der Einkauf wird vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen, bei Bund, Kanton und Gemeinde. Die Ersparnis entspricht dem Grenzsteuersatz. Bei 20 000 Franken Einkauf und 30 % Grenzsteuersatz bleiben 6000 Franken mehr im Portemonnaie. Später, beim Bezug als Kapital oder Rente, wird das Geld wieder besteuert, als Kapital allerdings zu einem deutlich tieferen Satz.
Staffeln statt auf einmal
Weil die Steuer progressiv ist, bringt der erste Franken Abzug am meisten. Wer 60 000 Franken einkaufen kann, spart deshalb meist mehr, wenn er die Summe auf drei oder vier Jahre verteilt, statt sie in einem Jahr einzuzahlen. Ideal sind Jahre mit hohem Einkommen, etwa mit einem Bonus.
Die Regeln, die man kennen muss
- Dreijahresfrist: Leistungen aus einem Einkauf dürfen in den drei folgenden Jahren nicht als Kapital bezogen werden (Art. 79b BVG). Wer mit 64 einkauft und mit 65 alles als Kapital bezieht, riskiert, dass das Steueramt den Abzug nachträglich streicht.
- Vorbezug für Wohneigentum: Wer Pensionskassengeld für ein Eigenheim bezogen hat, muss dieses zuerst zurückzahlen, bevor freiwillige Einkäufe möglich sind.
- Zuzug aus dem Ausland: Wer nie einer Schweizer Pensionskasse angehört hat, darf in den ersten fünf Jahren pro Jahr höchstens 20 % des versicherten Lohns einkaufen.
Lohnt es sich wirklich?
Die Steuerersparnis ist sofort und sicher. Das Geld ist danach allerdings gebunden, oft für Jahrzehnte, und verzinst sich zum Satz der Kasse, der im überobligatorischen Teil auch tief sein kann. Wer flexibel bleiben will, schöpft zuerst jedes Jahr die Säule 3a aus und kauft danach gezielt in den Jahren vor der Pensionierung ein, mit genügend Abstand zum Kapitalbezug.