Pensionskasse: Kapital oder Rente? Die Entscheidung, die man nur einmal trifft

Aktualisiert am 28. Oktober 2026

Einige Hunderttausend Franken auf einmal oder eine lebenslange Rente: Kaum eine Finanzentscheidung ist grösser, und kaum eine lässt sich weniger rückgängig machen.

Ein Ehepaar in Aarau, beide 63. Er hat 520 000 Franken Altersguthaben in der Pensionskasse, sie 180 000. Seit Monaten liegt der Brief der Kasse auf dem Küchentisch: Kapital, Rente oder ein Teil von beidem? Bis zu einem Stichtag vor der Pensionierung müssen sie sich festlegen. Danach gibt es kein Zurück.

Die Rente: lebenslang, aber starr

Die Rente ergibt sich aus dem Altersguthaben mal Umwandlungssatz. Für den obligatorischen Teil schreibt das Gesetz mindestens 6,8 % vor; die BVG-Reform, die ihn senken sollte, wurde im September 2024 an der Urne abgelehnt. Viele Kassen wenden auf das gesamte Guthaben aber einen tieferen Satz an, oft zwischen 5 und 6 %. Bei 520 000 Franken und 5,5 % sind das 28 600 Franken im Jahr.

Die Rente wird bis zum Tod bezahlt, wie alt man auch wird. Stirbt der Rentner, erhält die Witwe oder der Witwer mindestens 60 % davon. Dafür ist sie voll als Einkommen zu versteuern, und ein Teuerungsausgleich ist im Obligatorium nicht garantiert. Nach 20 Jahren mit 1 % Teuerung hat eine Rente rund ein Fünftel ihrer Kaufkraft verloren.

Das Kapital: flexibel, aber endlich

Mindestens ein Viertel des obligatorischen Guthabens darf jede versicherte Person als Kapital beziehen, viele Reglemente erlauben 100 %. Der Kapitalbezug wird einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Danach gehört das Geld einem selbst: Man kann es anlegen, vererben, eine Hypothek amortisieren. Das Risiko liegt dann aber auch bei einem selbst – das Risiko schlechter Börsenjahre und das Risiko, sehr alt zu werden.

Die einfache Rechnung

520 000 Franken geteilt durch 28 600 Franken Rente ergibt gut 18 Jahre. Wer länger als bis 83 lebt, fährt mit der Rente besser – ohne Steuern und Anlagerendite gerechnet. Ein Mann, der heute 65 wird, hat in der Schweiz eine durchschnittliche Lebenserwartung von rund 20 weiteren Jahren, eine Frau von über 22. Die Rente ist also für viele das bessere Geschäft, als ihr Ruf vermuten lässt.

Wann das Kapital Sinn ergibt

  • Bei angeschlagener Gesundheit oder ohne Partner, der eine Witwenrente erhalten würde.
  • Wenn die Kasse einen sehr tiefen Umwandlungssatz anwendet.
  • Für die Amortisation einer Hypothek, deren Zinsen im Alter nicht mehr tragbar wären.
  • Wenn Erben begünstigt werden sollen.

Fristen und Formalitäten

Das Reglement der Kasse bestimmt, bis wann der Kapitalbezug angemeldet werden muss, oft ein bis drei Jahre vor der Pensionierung. Verheiratete brauchen die schriftliche Zustimmung des Ehepartners. Wer in den letzten drei Jahren einen Einkauf getätigt hat, darf die daraus resultierenden Leistungen nicht als Kapital beziehen. Viele Paare wählen am Ende eine Mischung: genug Rente, um zusammen mit der AHV-Rente die Fixkosten zu decken, und Kapital für alles andere.

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