Kfz-Steuer 2026: So wird sie berechnet, mit Beispielen
Aktualisiert am 24. Oktober 2026
Die Kfz-Steuer hängt bei neueren Autos vor allem vom CO₂-Ausstoß ab. Wir erklären die Formel, zeigen typische Beträge vom Kleinwagen bis zum SUV und was für Elektroautos und Hybride gilt.
Die Formel
Für Pkw mit Erstzulassung seit dem 1. Juli 2009 gilt: Sockelbetrag nach Hubraum + CO₂-Betrag. Der Sockel beträgt je angefangene 100 cm³ 2 € beim Benziner und 9,50 € beim Diesel. Für jedes Gramm CO₂ über 95 g/km kommt ein Betrag hinzu, der seit 2021 in sechs Stufen von 2,00 € auf 4,00 € je Gramm steigt. Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet.
Wichtig: Die Stufen gelten nur für die Gramm innerhalb der jeweiligen Stufe, wie beim Einkommensteuertarif. Ein Auto mit 135 g/km zahlt 20 g × 2,00 € + 20 g × 2,20 € = 84 € CO₂-Betrag, nicht 40 g × 2,20 €.
Beispiele (Erstzulassung ab 2021)
| Fahrzeug | Hubraum | CO₂ | Kfz-Steuer pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Kleinwagen, Benzin | 999 cm³ | 110 g/km | 50 € |
| Kompaktwagen, Benzin | 1.199 cm³ | 120 g/km | 75 € |
| Kompakt-SUV, Benzin | 1.498 cm³ | 135 g/km | 114 € |
| Mittelklasse, Benzin | 1.984 cm³ | 160 g/km | 188 € |
| Kombi, Diesel | 1.968 cm³ | 130 g/km | 263 € |
| Großer SUV, Benzin | 2.998 cm³ | 200 g/km | 340 € |
| Großer SUV, Diesel | 2.993 cm³ | 180 g/km | 494 € |
Bei sparsamen Autos macht der Sockelbetrag den größten Teil aus, bei großen Motoren der CO₂-Betrag. Diesel zahlen wegen des höheren Sockels fast immer mehr Kfz-Steuer, dafür weniger Energiesteuer an der Zapfsäule.
Ältere Autos
Für Erstzulassungen von Juli 2009 bis Ende 2020 kostet jedes Gramm über der Grenze einheitlich 2 €. Die Grenze lag bei 120 g/km bis 2011, 110 g/km in den Jahren 2012 und 2013 und 95 g/km ab 2014. Diese Autos werden nicht nachträglich nach dem neuen Tarif besteuert. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Juli 2009 richtet sich die Steuer nur nach Hubraum und Schadstoffklasse.
Elektroautos und Hybride
- Reine Elektroautos mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Die Verlängerung wurde Ende 2025 beschlossen; die Hauptzollämter berücksichtigen sie automatisch.
- Nach der Befreiung zahlt ein E-Auto eine Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht, um 50 % ermäßigt: rund 56 € bei 2.000 kg, 74 € bei 2.500 kg.
- Hybride und Plug-in-Hybride sind nicht befreit. Sie werden wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂ besteuert, profitieren aber von ihren niedrigen Normwerten.
Zahlung und Sonderfälle
- Die Steuer wird vom Hauptzollamt festgesetzt und jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen.
- Bei Abmeldung oder Verkauf wird taggenau abgerechnet; zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.
- Mit einem Saisonkennzeichen zahlen Sie nur für die Monate, in denen das Auto zugelassen ist.
Ihr Auto berechnen Sie mit dem Kfz-Steuer-Rechner. Die Werte stehen im Fahrzeugschein: Hubraum in Feld P.1, CO₂ in Feld V.7.