ETF-Steuern 2026: Vorabpauschale, Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag

Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Gewinne aus ETFs sind steuerpflichtig, aber dank Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag oft deutlich weniger als gedacht. Wir erklären, wie die Besteuerung 2026 funktioniert und was die Vorabpauschale bedeutet.

Die Abgeltungsteuer

Kapitalerträge werden in Deutschland pauschal mit der Abgeltungsteuer von 25 % besteuert. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich ein Steuersatz von 26,375 %. Die Bank behält die Steuer automatisch ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Bei ETFs fällt die Steuer an drei Stellen an: auf Ausschüttungen, auf die jährliche Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds und auf den Gewinn beim Verkauf.

Der Sparerpauschbetrag

Seit 2023 sind Kapitalerträge bis 1.000 € pro Person und Jahr steuerfrei, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 €. Damit der Freibetrag sofort wirkt, erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag. Haben Sie mehrere Depots, können Sie den Betrag aufteilen. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank die Steuer ab, und Sie holen sie über die Steuererklärung zurück.

Die Teilfreistellung

Weil ein Aktienfonds auf Ebene des Fonds bereits Steuern auf Dividenden zahlt, bleibt beim Anleger ein Teil der Erträge steuerfrei. Diese Teilfreistellung beträgt:

FondsartTeilfreistellungeffektiver Steuersatz (ohne Kirchensteuer)
Aktienfonds (mindestens 51 % Aktien)30 %18,46 %
Mischfonds (mindestens 25 % Aktien)15 %22,42 %
Anleihen-, Geldmarkt- und Rohstofffonds0 %26,375 %

Ein weltweiter Aktien-ETF wie ein MSCI-World- oder FTSE-All-World-ETF gilt als Aktienfonds: Nur 70 % der Erträge werden besteuert.

Die Vorabpauschale

Thesaurierende ETFs schütten nichts aus, sondern legen die Erträge wieder an. Damit Anleger trotzdem jedes Jahr etwas versteuern, gibt es seit 2018 die Vorabpauschale. Sie ist eine Art Mindestertrag, der jedes Jahr versteuert wird.

So wird sie berechnet:

  1. Basisertrag = Wert des Fonds am Jahresanfang × Basiszins × 0,7.
  2. Die Vorabpauschale ist der Basisertrag, höchstens aber der tatsächliche Wertzuwachs im Jahr (zuzüglich Ausschüttungen) und abzüglich der Ausschüttungen. Ist der Fonds im Jahr gefallen, gibt es keine Vorabpauschale.
  3. Für Anteile, die im Laufe des Jahres gekauft wurden, wird sie für jeden vollen Monat vor dem Kauf um ein Zwölftel gekürzt.

Den Basiszins legt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr fest. Für 2026 beträgt er 3,20 % (2025: 2,53 %). Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen; die Bank zieht die Steuer dann Anfang Januar 2027 vom Verrechnungskonto ein.

Beispiel

Ein thesaurierender Aktien-ETF ist am 1. Januar 2026 20.000 € wert und steigt im Laufe des Jahres stärker als 448 €.

  • Basisertrag: 20.000 € × 3,20 % × 0,7 = 448 €
  • Nach Teilfreistellung (30 %) steuerpflichtig: 313,60 €
  • Steuer ohne Freibetrag: 313,60 € × 26,375 % = rund 83 €
  • Mit Freistellungsauftrag: 0 €, solange der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer: Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom Gewinn abgezogen. Sie verschiebt nur einen Teil der Steuer nach vorn. Halten Sie etwas Geld auf dem Verrechnungskonto, damit die Bank die Steuer im Januar einziehen kann.

Steuer beim Verkauf

Beim Verkauf wird der Gewinn versteuert: Verkaufspreis minus Kaufpreis, minus bereits versteuerte Vorabpauschalen. Die Bank verkauft dabei nach dem FIFO-Prinzip (first in, first out): Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft. Bei einem Sparplan sind das die ältesten Anteile mit dem größten Gewinn.

Beispiel aus unserem ETF-Sparplan-Rechner: 5.000 € Startkapital und 250 € im Monat über 20 Jahre, 6 % Rendite pro Jahr und 0,2 % laufende Kosten. Eingezahlt sind 65.000 €, das Depot ist rund 126.100 € wert. Der Gewinn von rund 61.100 € wird nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag mit rund 11.000 € besteuert. Es bleiben rund 115.100 €.

Steuern legal senken

  • Sparerpauschbetrag jedes Jahr nutzen: Bleibt er ungenutzt, verfällt er. Wer viel Gewinn im Depot hat, kann jedes Jahr Anteile mit Gewinn bis zum Freibetrag verkaufen und sofort wieder kaufen. So steigt der Einstandskurs steuerfrei.
  • Verkauf im Ruhestand: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz dann unter 25 %, können Sie mit der Günstigerprüfung in der Steuererklärung den niedrigeren Satz beantragen.
  • Verluste verrechnen: Verluste aus Fonds werden mit Gewinnen aus Fonds und anderen Kapitalerträgen verrechnet. Die Bank führt dafür einen Verlustverrechnungstopf.
  • Depot für Kinder: Kinder haben ihren eigenen Sparerpauschbetrag und einen eigenen Grundfreibetrag. Das Geld gehört dann aber rechtlich dem Kind.

Ausschüttend oder thesaurierend?

Steuerlich ist der Unterschied gering: Beide Varianten werden am Ende gleich hoch besteuert. Ausschüttende ETFs nutzen den Sparerpauschbetrag jährlich stärker aus, thesaurierende ETFs schieben die Steuer weiter in die Zukunft und lassen den Zinseszinseffekt länger wirken. Wer den Freibetrag sonst nicht ausschöpft, fährt mit beiden gut.

Wie sich ein Sparplan über die Jahre entwickelt, zeigt der Zinseszinsrechner.

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